Erstmals wird in einem Gesetz eine epidemische Lage von nationaler Tragweite anhand gesetzlicher Kriterien definiert. Auch Maßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie, wie etwa Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht, werden aufgeführt. Damit wird nun eine konkrete bundeseinheitliche Gesetzesgrundlage geschaffen. Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen obliegt jedoch weiterhin den Ländern. Die auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen sind zu begründen und zu befristen.
Zudem legt das Gesetz Kriterien zur Einstufung eines Risikogebietes fest und regelt die Rückreise aus einem solchen. Es schafft rechtliche Grundlagen für die Erstattung entstehender Verdienstausfälle und schreibt die Möglichkeit einer Kostentragung, zum Beispiel für die Behandlung Nichtversicherter oder bei der anstehenden Verteilung und Verabreichung eines Impfstoffes fest.
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