Förderung von Grünem Wasserstoff
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ein Wasserstoff-Infrastrukturgesetz vorzulegen, um Erzeugung, Transport und Speicherung von Wasserstoff im energie- und klimapolitisch erforderlichen Umfang sicherzustellen. Die Arbeit am Rechtsrahmen für die Wasserstoffwirtschaft soll noch in dieser Legislaturperiode beginnen. Das Klimaziel 2050 kann nur mit Wasserstoff erreicht werden, der mit erneuerbaren Energien erzeugt wird. Dies erfordert eine eindeutige Zertifizierung von Grünem Wasserstoff auf europäischer Ebene. Eine weitere Voraussetzung für die Grüne Wasserstoffwirtschaft ist die Absenkung der EEG-Umlage für Elektrolyse-Anlagen, die erneuerbaren Strom nutzen. Dies soll Teil einer umfassenden Energieabgabenreform sein.
Länder stimmen Erhöhung der Regelsätze zu, üben aber grundsätzliche Kritik
Ab 2021 werden die Regelsätze für die Grundsicherung, für die Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz erhöht. Das bedeutet konkret, dass zum Beispiel Alleinstehende mit eigener Wohnung künftig 446 Euro statt 432 Euro Grundsicherung erhalten werden. Der Regelsatz von Jugendlichen wird von 328 Euro auf 373 Euro steigen. Die Ermittlung zur Erhöhung der Regelsätze erfolgt anhand aktueller Einkommens- und Verbrauchsstichproben. Der Bundesrat wird dem Gesetz zustimmen, verweist aber auf die nicht aufgegriffene grundsätzliche und mehrfach geäußerte Kritik des Bundesrates an den Methoden der Bedarfsermittlung.
Änderung des Jugendmedienschutzes
Kinder und Jugendliche müssen besser vor Gefahren im Internet geschützt werden. Deshalb will die Bundesregierung das Jugendschutzgesetz reformieren und an das digitale Zeitalter anpassen. Der Bundesrat wird mit den Stimmen Hamburgs zu dem Vorhaben Stellung nehmen. Aus Sicht der Länder muss vor allem die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern gewährleistet werden, so dass etwa die Regelungshoheit über audiovisuelle Mediendienste (z. B. Film- und Spieleplattformen) bei den Ländern verbleibt und Doppelstrukturen vermieden werden.
Bekämpfung der Geldwäsche und organisierter Kriminalität
Der Bundesrat wird sich auch mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche beschäftigen. Hamburg unterstützt das Vorhaben. Effektive Verfolgung und Ahndung von Geldwäsche tragen wesentlich zu einer erfolgreichen Bekämpfung insbesondere von organisierter Kriminalität bei. Bisher wurde dabei nur Geld berücksichtigt, das aus schweren Straftaten stammt. Die neue Fassung des Gesetzes verzichtet auf einen selektiven Vortatenkatalog wie etwa Drogenhandel, und nimmt jede Art von Straftaten in den Kreis der Vortaten auf. So soll der Tatbestand erweitert und die Beweisführung entsprechend erleichtert werden.
Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge wird beschlossen
Der Bundesrat wird dem Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge mit den Stimmen Hamburgs zustimmen. Es sieht eine Verdoppelung der Beträge vor, die Menschen mit Behinderung für ihren täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf beantragen können. Auch der Pflege-Pauschbetrag für steuerpflichtige Personen, die durch die häusliche Pflege einer anderen Person außergewöhnliche Belastungen haben, soll sich erhöhen. Für beide Beträge werden außerdem die Voraussetzungen sowie der Nachweis- und Prüfungsaufwand verringert. Zusätzlich führt das Gesetz einen behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrag ein, durch den Fahrten zur Erledigung privater Angelegenheiten ohne Einzelnachweis abgesetzt werden können.
Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen erfolgreich verabschiedet
Ebenfalls zustimmen wird der Bundesrat dem Investitionsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung zur schnelleren Realisierung von Raumordnungs-, Genehmigungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren. Ziel des Gesetzes ist es, überregionale Infrastrukturprojekte im Verkehrsbereich schneller umsetzen zu können, um beispielsweise Investitionen in die Digitalisierung und Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur und im Bereich des Lärmschutzes zu beschleunigen. Mit dem Gesetz werden Beteiligungsverfahren und Umweltrechte vollständig gewahrt und nicht eingeschränkt. Dies gewährleistet insbesondere die Anwendung und Umsetzung der sogenannten Aarhus-Konventionen. Für Hamburg ist besonders die Forderung im Bundesrat bedeutsam, dass Planfeststellungsverfahren nach speziellen landesrechtlichen Vorschriften ebenfalls beschleunigt werden können. Dies betrifft auch Infrastrukturinvestitionen in die Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des Hafens.
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