Gegenstand der Volksinitiativen sind die Forderung nach einem grundsätzlichen Verbot der Veräußerung von Grundstücken und Wohnungen der Freien und Hansestadt Hamburg sowie die Forderung nach einer Begrenzung des Mietzinses („Sozialwohnungsmiete“) für auf städtischen Grundstücken neu gebaute Wohnungen.
Die Prüfung der am 19. Oktober 2020 von den Vertrauenspersonen der Initiative abgegebenen Unterschriftenlisten durch die Bezirksämter hat ergeben, dass jeweils die erforderliche Mindestanzahl von 10.000 gültigen Unterschriften von zur Bürgerschaft Wahlberechtigten erreicht wurde. Damit sind die Volksinitiativen zustande gekommen.
Der Senat leitet diese Feststellung nun einer Vertrauensperson sowie der Bürgerschaft zu. Die Entschließungsfrist der Bürgerschaft zu beiden Volksinitiativen endet am 16. Februar 2021.
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