Die bestehende Freistellungsregelung für die vier Gebiete wäre zum 31.12.2020 ausgelaufen. Die Prüfung durch die zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zum langfristigen Umgang mit den Freistellungsgebieten dauert derzeit noch an. In den Entscheidungsprozess werden die Erfordernisse der Quartiersentwicklung und die weitere Verbesserung der Sozialstruktur in den betroffenen Gebieten einerseits sowie die Verbesserung der Wohnraumversorgung vordringlich wohnungsuchender Haushalte andererseits einbezogen.
Für die Gebiete Mümmelmannsberg und Steilshoop gilt seit 1977 und für Wilhelmsburg und Neuallermöhe-West seit 1997 eine Freistellung der geförderten Wohnungen von den Einkommensgrenzen.
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