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Geförderte Wohnungen Freistellungsgebiete um ein halbes Jahr verlängert

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Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen verlängert die Freistellung der geförderten Wohnungen in Mümmelmannsberg, Neuallermöhe-West, Steilshoop und Wilhelmsburg bis zum 30.06.2021. Dies tritt mit der Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger am 18.12.2020 in Kraft. Somit können Sozialwohnungen in diesen vier Gebieten auch weiterhin an Haushalte vermietet werden, deren Einkommen über den für den sozialen Wohnungsbau einschlägigen Einkommensgrenzen liegen.

Freistellungsgebiete um ein halbes Jahr verlängert

Die bestehende Freistellungsregelung für die vier Gebiete wäre zum 31.12.2020 ausgelaufen. Die Prüfung durch die zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zum langfristigen Umgang mit den Freistellungsgebieten dauert derzeit noch an. In den Entscheidungsprozess werden die Erfordernisse der Quartiersentwicklung und die weitere Verbesserung der Sozialstruktur in den betroffenen Gebieten einerseits sowie die Verbesserung der Wohnraumversorgung vordringlich wohnungsuchender Haushalte andererseits einbezogen.

Für die Gebiete Mümmelmannsberg und Steilshoop gilt seit 1977 und für Wilhelmsburg  und Neuallermöhe-West seit 1997 eine Freistellung der geförderten Wohnungen von den Einkommensgrenzen.

Rückfragen der Medien
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Susanne Enz
Telefon: 040/428 40 2051
E-Mail: pressestelle@bsw.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bsw
Twitter: @fhh_bsw

 

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