Trotz der Schließung wird die übliche Betreuung ermöglicht für alle Kindern mit einem dringlichen sozialpädagogischen Förderbedarf, sowie für Kinder, deren Eltern Tätigkeiten ausüben, die für die Daseinsvorsorge bedeutsam oder für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen oder der Sicherheit notwendig sind. Die Eltern müssen darlegen, dass sie eine entsprechende Tätigkeit ausüben. Die Darlegung ist ausreichend, um die Betreuung in Anspruch nehmen zu können.
Für Kinder, die aus familiären Gründen oder aufgrund besonders gelagerter individueller Notfälle auf eine Betreuung angewiesen, sowie für Kinder, deren Eltern alleinerziehend sind, wird ebenfalls eine Notbetreuung – gegebenenfalls in einem geringeren Stundenumfang - angeboten.
Die Kindertagespflegestellen bleiben für Kinder geöffnet, für die ein dringender Betreuungsbedarf besteht. Über den Bedarf entscheiden die Eltern.
Weiterhin verzichtet die Stadt während der Notbetreuung auf die Erhebung der Elternbeiträge.
Senatorin Dr. Melanie Leonhard: „Unsere Erfahrung aus dem vergangenen Jahr ist: Kitas sorgen nicht dafür, dass sich Infektionen schneller verbreiten. Dass wir nun die Betreuung dennoch weiter einschränken müssen, geht darauf zurück, dass Kontakte in jedem Lebensbereich reduziert werden müssen. Diese Entscheidung haben wir uns nicht leicht gemacht. Wir wissen, welchen Belastungen insbesondere Familien mit Kindern seit Beginn der Pandemie ausgesetzt sind. Mit dieser Regelung wollen wir eine Balance zwischen den Bedürfnissen der Kinder und Familien und dem Infektionsschutz herzustellen. Mir war es wichtig, dass gerade die Kinder, für die eine Betreuung besonders wichtig ist, weiterhin in die Kita gehen können.“
Aktuelle Informationen für Eltern sind in Kürze unter www.hamburg.de/kita verfügbar.
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