Die gefundenen Werte sind deutlich niedriger als bei der Beprobung vom November 2019 und liegen bei 7,6 Mikrogramm Vinylchlorid je Kilogramm rohes Fischfilet gegenüber 22 Mikrogramm bei der Untersuchung 2019. Neben dem rohen Fischfilet wurde diesmal zusätzlich das Filet im zubereiteten Zustand analysiert. Durch die Erhitzung reduziert sich die Belastung noch einmal deutlich. Die auf 60 Grad Celsius erhitzten Filets enthielten im Schnitt weniger als 2 Mikrogramm Vinylchlorid je Kilogramm Fisch.
Fazit: Wenn der Fisch heiß zubereitet wird, muss der Fischverzehr aus den Fleeten nicht mehr wie bisher empfohlen auf acht Portionen pro Jahr reduziert werden. Ein bis zwei Portionen pro Woche können gegessen werden. So kann auch der Deutschen Gesellschaft für Ernährung gefolgt werden, die den ein- bis zweimaligen Verzehr von Fisch in der Woche für eine gesunde Ernährung empfiehlt.
Vinylchlorid ist in der aktuellen Chemikaliengesetzgebung als krebserregend eingestuft. Das Risiko für die Krebsentwicklung hängt von der Dosis ab und die Dosis berechnet sich aus dem Verhältnis von Verzehrmenge und Körpergewicht der Person. Die folgenden Aussagen gelten für das angestrebte Vinylchlorid-bedingte zusätzliche Risiko von eins zu einer Million.
Die Belastung der Fische ist mit durchschnittlich 7,6 Mikrogramm Vinylchlorid je Kilogramm Fischfilet deutlich niedriger als letztes Jahr und wurde durch die heiße Zubereitung des Fisches weiter gesenkt, auf unter 2 Mikrogramm Vinylchlorid je Kilogramm Fischfilet. Ausgehend von diesem Wert kann der Empfehlung der deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) gefolgt werden, ein- bis zweimal die Woche Fisch zu essen (für eine 65 Kilogramm schwere erwachsene Person berechnet bedeutet das eine maximale Anzahl von 75 Fischportionen (15 Kilogramm) im Jahr bei einer Portionsgröße von 200 Gramm).
Aus Vorsorgegründen sollten Kleinkinder (bis 2 Jahre) keinen Vinylchlorid-belasteten Fisch verzehren und größere Kinder ab ca. 20 Kilogramm Körpergewicht nur insgesamt 5 Kilogramm im Jahr bzw. nicht mehr als ca. 100 Gramm die Woche. Mit zunehmenden Körpergewicht kann proportional mehr Fisch verzehrt werden. Die derzeitige Datenlage lässt keine besondere Empfindlichkeit von Schwangeren vermuten. Langfristig sollte die Vinylchlorid-Belastung in den Fischen weiter gesenkt werden, um auch bei höherem Verzehr als 300 Gramm die Woche das Risiko von maximal eins zu einer Million zu erreichen.
Hintergrund
Das Oberflächengewässer der Fleete in Neuallermöhe ist in Teilbereichen mit Vinylchlorid verunreinigt. Ursache hierfür ist ein 1996 festgestellter und bereits teilsanierter Grundwasserschaden. Für Anwohnerinnen und Anwohner oder bei Nutzung der Fleete besteht keine Gefährdung.
2019 wurde der Frage nachgegangen, ob die Fische Vinylchlorid aufnehmen. Im November 2019 wurde auf Veranlassung der Umweltbehörde und auf Kosten des Verursachers, der Hauni Maschinenbau GmbH, eine Befischung durchgeführt und das rohe Fischfilet analysiert. Die Fische enthielten durchschnittlich 22 Mikrogramm Vinylchlorid je Kilogramm rohes Fischfilet. Daher wurde durch die damalige Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz eine Verzehreinschränkung ausgesprochen.
Um die Vinylchlorid-Konzentrationen in den Fleeten und somit auch in den Fischen zu verringern werden zurzeit zwei Maßnahmen umgesetzt:
Biologische Grundwassersanierung im Bereich Nettelnburger Landweg
Durch den unterstützten mikrobiologischen Schadstoffabbau wird die auf das Annenfleet zuströmende Schadstofffahne abgeschnitten und so der weitere Schadstoffeintrag aus dem Grundwasser in das Fleet unterbunden. Die Sanierungsdauer wird auf 20 Jahre geschätzt.
Pilotversuch Belüftung Fleetwasser
Ein Jahr lang wird das Wasser im Allermöher Hauptfleet belüftet. Dabei wird beobachtet, ob durch die Sauerstoffanreicherung der natürliche mikrobielle Abbau von Vinylchlorid im Gewässer gefördert werden kann.
Rückfragen der Medien
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Pressestelle
Jan Dube
Telefon: 040 42840 8006
E-Mail: Jan.Dube@bukea.hamburg.de
Björn Marzahn,
Telefon: 040 42840 3065
E-Mail: Bjoern.Marzahn@bukea.hamburg.de