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Bundestag „Hart errungener Meilenstein für mehr bezahlbare Wohnungen und soziale Stadtentwicklung“

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Senatorin Dr. Stapelfeldt zum Baulandmobilisierungsgesetz

Der Bundestag hat heute das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Die Kommunen bekommen damit zusätzliche Möglichkeiten, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung durch Umwandlungen zu schützen und Spekulation mit Grund und Boden zu verhindern. Als stellvertretende Vorsitzende der Baulandkommission hat Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Dr. Dorothee Stapelfeldt, maßgeblich an den Inhalten des Gesetzes mitgewirkt.

Paragraph

Senatorin Dr. Stapelfeldt zum Baulandmobilisierungsgesetz

Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Das Baulandmobilisierungsgesetz ist ein hart errungener, wichtiger Meilenstein für mehr bezahlbare Wohnungen und die soziale Stadtentwicklung. Es gibt den Kommunen deutlich geschärfte Instrumente in die Hand, um angespannten Wohnungsmärkten zu begegnen. Gleichzeitig bleiben die Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer dabei angemessen berücksichtigt. Es freut mich, dass ich in den Verhandlungen zahlreiche Hamburger Impulse durchsetzen konnte.

Eine Baustelle, die das Gesetz angeht, ist das Thema Spekulation: Es darf nicht sein, dass Baugrundstücke, auf denen dringend benötigte neue Wohnungen entstehen könnten, als Spekulationsobjekte ungenutzt bleiben. Auf solchen Flächen können Kommunen künftig durch zielgerichtete Baugebote effektiver den Wohnungsbau durchsetzen und die Grundstücke auch zugunsten kommunaler Wohnungsbaugesellschaften übernehmen.

Ein bodenpolitischer Meilenstein ist das gestärkte kommunale Vorkaufsrecht: Die Fristen für seine Ausübung sind praxisgerechter, und vor allem wird es in Zukunft leichter, Grundstücke zum Verkehrswert anzukaufen. So sind Kommunen, die ihr Vorkaufsrecht nutzen, nicht mehr Teil der häufig spekulationsgetriebenen Preisspirale bei den Grundstückswerten. Stattdessen können sie sich dieser Dynamik steuernd entgegenstellen.

Zu den kraftvollen neuen Instrumenten des Baulandmobilisierungsgesetzes zählt auch der Sektorale Bebauungsplan für den Wohnungsbau. In Hamburg können wir damit in einem schlanken Verfahren in vielen Gebieten Planrecht für neue Wohnungen schaffen und auch bestimmte Anteile geförderten Wohnungsbaus vorschreiben.

Der Wohnungsbau wird auch und gerade in Hamburg davon profitieren, dass künftig Baugenehmigungen im Befreiungswege leichter erteilt werden können.

Auch für den Schutz von Mieterinnen und Mietern vor Verdrängung gibt das Baulandmobilisierungsgesetz den Kommunen wirksame Instrumente an die Hand. So können Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen künftig flächendeckend genehmigungspflichtig sein und nur noch in seltenen Ausnahmefällen erlaubt werden. Das schiebt der Praxis einen Riegel vor, die zur Verdrängung von Mieterinnen und Mietern aus ihren angestammten Quartieren geführt hat: Auf solche Umwandlungen bislang günstiger Wohnungen folgen oft Eigenbedarfskündigungen oder aufwändige Sanierungen und schließlich Weitervermietungen zu Preisen, die für die ursprünglichen Mieterinnen und Mieter unerschwinglich sind.

Die Verantwortung für die effektive Anwendung der Instrumente liegt zunächst bei den einzelnen Ländern: Sie müssen die Kommunen mit der vollen Kraft der neuen Instrumente ausstatten. Der Hamburger Senat wird dazu zügig nach dem Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzes die benötigten Rechtsverordnungen erlassen. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und die Bezirke bereiten sich jetzt schon darauf vor, den Bau bezahlbarer Wohnungen durch die neuen Instrumente weiter voranzubringen. Insbesondere die neuen Sektoralen Bebauungspläne und die erleichterten Befreiungen von einzelnen Festsetzungen in Bebauungsplänen werden uns dabei helfen. Ich bin sicher, dass sich die mehrheitlich bislang nur zeitlich befristet einsetzbaren Instrumente in der Praxis bewähren werden.“

Rückfragen der Medien
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Susanne Enz
Pressesprecherin
Telefon: 040 428 40-2051
E-Mail: pressestelle@bsw.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bsw
Twitter: @fhh_bsw

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