Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Änderungen bei den Parkgebühren.
- Anpassung in der Gebührenzone II auf 2,50 Euro pro Stunde (Vorher: 2,00 Euro)
- Anpassung der Bewohnerparkausweise auf 4,17 Euro pro Monat, bzw. 50 Euro im Jahr (vorher 30 Euro). Bei einer Beantragung des Besucherparkausweises online reduziert sich der Jahrespreis um 5 Euro auf 45 Euro.
- Einführung einer Gebühr für Besucherparkausweis von 2,50 Euro am Tag
- Durch die Einführung der Gebühr für Besucherparkausweise soll die flächendeckende dauerhafte Belegung des öffentlichen Parkraums in Bewohnerparkgebieten vermieden werden.
Zudem führt der Senat mit der neuen Parkgebührenordnung eine gebietsbezogene Pauschalgebühr für lokale Carsharing-Anbieter in Höhe von 180 Euro pro Jahr und Fahrzeug ein. Mit diesen günstigen Konditionen, die nur für einen bestimmten Bereich gelten, sollen Sharing-Mobilitätsangebote als wesentlicher Baustein hin zur Mobilitätswende gefördert, der Parkdruck reduziert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. Die gebietsbezogene Pauschalgebühr ist dabei als Ergänzung zur bereits vorhandenen stadtweiten Pauschalgebühr für free-floating Carsharing Anbieter gedacht. Diese liegt nach wie vor bei 900 Euro.
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