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Denkmalschutz Frischer Wind für das Thekla-Haus

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Ein für Hamburg historisch bedeutender Ort soll neu gestaltet werden

Frischer Wind für das Thekla-Haus

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel hat sich heute vor Ort ein Bild des Geländes des Thekla-Hauses in Geesthacht gemacht. Das Gelände gehört der Freien und Hansestadt Hamburg und soll nun neu erschlossen und aufgewertet werden. Der zur Finanzbehörde gehörende Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), führt ein Interessensbekundungsverfahren zur Neugestaltung des Thekla-Hauses in Geesthacht durch. Das Verfahren wird Mitte Juli auf der Website des LIG veröffentlicht.

Die vorhandenen Gebäude entwarf der berühmte Hamburger Architekt Martin Emil Ferdinand Haller (1835 – 1925). Die prächtigen Gebäude stehen heute unter Denkmalschutz. Die bereits vorhandenen Einrichtungen der Gesundheitsinfrastruktur könnten Anknüpfungspunkte zur Entwicklung weiterer Kliniken oder Wellnessanlangen sein. Der LIG sowie die Stadt Geesthacht gehen ergebnisoffen in das Verfahren.                          

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Wir schauen uns ganz gezielt die außerhamburgischen Liegenschaften an und wägen ab, welche in städtischem Besitz – gegebenenfalls im Erbbaurecht vergeben – verbleiben und welche veräußert werden sollen. Dabei sind wir immer in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gemeinden. In diesem Fall ist Hamburg bis weit in die Vergangenheit mit dem Thekla-Haus verwurzelt: 1896 hatte der hamburgische Großkaufmann und Reeder Edmund Siemers seiner Heimatstadt Hamburg dort eine „Heilstätte für unbemittelte Tuberkulosekranke in der Nähe der Stadt“ gestiftet. Geesthacht gehörte damals noch zur Freien und Hansestadt. Für Hamburg ist es wichtig, die bereits bestehende Verbindung zu dem Thekla-Haus auch für die Zukunft zu bewahren. Die Interessensbekundung ist der erste, wichtige Schritt in diese Richtung. Wir freuen uns auf die Ideen.“

 

Geesthachts Bürgermeister Olaf Schulze: „Ich freue mich sehr, dass die Freie und Hansestadt Hamburg ein Interessenbekundungsverfahren zum Thekla-Haus durchführt. Das Thekla-Haus muss wieder genutzt werden, es muss wieder Leben in dieses schönes Haus einziehen. Es ist ein Stück Geesthachter Geschichte und sollte wieder im alten Glanz erstrahlen. Das Interessenbekundungsverfahren ist der erste Schritt zum Erhalt dieses denkmalgeschützten Kleinods und deshalb auch eine Aufwertung des gesamten Edmundsthal-Geländes.“

Hintergrund

Hamburg hat mehr als 2300 Grundstücke, insgesamt rund 4500 Hektar Grundbesitz außerhalb der eigenen Stadtgrenze. Ein Grund dafür sind z.B. Fiskalerbschaften. Regelmäßig stellen die Nachlassgerichte gesetzliches Erbrecht des Fiskus gem. §§ 1964 bis 1966 BGB fest. Das ist immer dann der Fall, wenn kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden ist. Der Fiskus hat gem. § 1942 Abs. 2 BGB kein Ausschlagungsrecht. Der Fiskus des Bundeslandes Hamburg wird nach § 1936 BGB immer dann als Erbe festgestellt, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Hamburg hatte. Soweit möglich werden diese Grundstücke (häufig sind es auch nur Miteigentumsanteile der FHH) veräußert.

 

Rückfragen der Medien
Pressestelle der Finanzbehörde

Imme Mäder, Pressesprecherin

Telefon: 040 42823 1662

E-Mail: pressestelle@fb.hamburg.de

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