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Lärmaktionsplan Tempo 30 zur Nachtzeit und ‚Ruhige Gebiete‘ schützen die Gesundheit

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Der Senat hat die dritte Stufe des Lärmaktionsplanes (LAP) beschlossen. Das Ergebnis der Überprüfung wird nun der Europäischen Kommission über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) zugeleitet.

Schild Tempo 30

Tempo 30 zur Nachtzeit und ‚Ruhige Gebiete‘ schützen die Gesundheit

​​​​​​​Umweltsenator Jens Kerstan: „Lärmschutz hat in Hamburg eine große Bedeutung, wie die Überdeckelung der A7 und die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße zeigen. Aber es bleibt noch viel zu tun. Erstmals hat Hamburg nun 15 so genannte ‚Ruhige Gebiete‘ festgesetzt, in denen die Lärmbelastung sehr niedrig ist und auch künftig nicht zunehmen soll. Dies ist ein großer Beitrag des Lärmschutzes zum Erhalt der Lebensqualität in unserer Stadt. In Hamburg sind 107.000 Menschen am Tage durch Straßenverkehr Lautstärken von über 65 dB ausgesetzt. Nachts sind es sogar 130.000 Menschen, die von Lautstärken über 55 dB betroffen sind. Das sind Umweltprobleme, die wir nicht überhören können und dürfen. Ich möchte aber auch betonen, dass in einer Metropole wie Hamburg Mobilitätserfordernisse und –bedürfnisse sowie der Gesundheitsschutz der Bevölkerung in einer komplexen Wechselwirkung zueinander stehen. Es ist daher gut, dass wir mit dem neuen Lärmaktionsplan an zahlreichen Stellen unserer Stadt deutliche Verbesserung erzielen können. Zudem schaffen wir mit der Ausweitung von Tempo 30 nachts über die nächsten Jahre auf 87 zusätzlichen Straßenabschnitten mit hoher Lärmbelastung eine spürbare Verbesserung für mehrere Zehntausend Bürgerinnen und Bürger. An der Eiffestraße konnte eine größere Wirkung erreicht werden, indem das Stück zwischen zwei voneinander getrennten Bereichen nun ebenfalls in die Regelung für Tempo 30 nachts eingeschlossen wurde.“

Erhalt vorhandener leiser Bereiche durch die Festsetzung von Ruhigen Gebieten
Ein wichtiges Ziel der Lärmaktionsplanung für Hamburg ist die Ausweisung von Bereichen, in denen Erholungssuchende möglichst frei von Lärmbelästigungen „zur Ruhe kommen“ können. Dafür wurden 15 Ruhige Gebiete mit einer Mindestgröße von 50 ha identifiziert, die jetzt erstmalig in Hamburg festgesetzt werden. Zukünftig sollen weder innerhalb dieser Gebiete noch in deren Umfeld Planungen erfolgen, die eine Lärmzunahme nach sich ziehen. Ergänzend steigt, als ein Ergebnis der Bürgerbeteiligung, die Zahl der kleinere, in der Regel innerstädtischen Gebiete, die als „Ruheinseln“ gekennzeichnet werden, von 26 auf 29.

Einführung von Tempo 30 nachts
Die Einführung von Tempo 30 nachts stellt die Maßnahme mit dem höchsten Minderungspotential von 3 dB (A) dar, was von der Wirkung her der Halbierung der Verkehrsstärken entspricht.

Ab Mitte 2022 soll an 20 Straßenabschnitten mit einer nächtlichen Lärmbelastung von mehr als 60 dB(A) Tempo 30 von 22-6 Uhr umgesetzt werden. Voraussichtlich ab 2024 kommen 67 weitere Straßenabschnitte mit hohen Lärmbelastungen hinzu. Das ist ein ambitioniertes Ziel. An sechs bereits in der Lärmkartierung 2017 identifizierten Lärmbrennpunkten wurde zwischenzeitlich bereits Tempo 30, z.T. ganztags angeordnet. Alle zuvor genannten Straßenabschnitte sind in der Regel hoch ausgelastete, zum Teil mehrspurige Straßenabschnitte des Hauptverkehrsstraßennetzes, die auch Teil des Busliniennetzes sind.

Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms
Mit der Umsetzung des 21-Punkte-Plans, der restriktiven Handhabung der Verspätungsregelung und der Gewinnabschöpfung bei Verstößen gegen die Nachtflugregeln wurden zielführende Maßnahmen etabliert. Zudem fördern der Flughafen Hamburg und die Umweltbehörde über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus freiwillig passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden. Für das freiwillige Förderprogramm hat die Umweltbehörde 1,5 Millionen Euro bereitgestellt. Das Programm läuft noch bis Ende 2022.

Hintergrundinformationen
Rechtsgrundlage für die Aufstellung und Fortschreibung von Lärmaktionsplänen ist die europäische Umgebungslärm-Richtlinie (2002/49) sowie der Vorgaben aus dem nationalen Bundesimmissionsschutzrecht. Danach sind Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Das Ergebnis der Überprüfung ist der Europäischen Kommission über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mitzuteilen.

 

Rückfragen der Medien
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Pressestelle
Renate Pinzke

Telefon: 040 42840 8006
E-Mail: Renate.Pinzke@bukea.hamburg.de
Björn Marzahn,
Telefon: 040 42840 3065
E-Mail: Bjoern.Marzahn@bukea.hamburg.de

 

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