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Nahverkehr hvv bringt Vertragsstrafenregelung für Hamburg auf den Weg – hohe Akzeptanz der Fahrgäste bei ersten Kontrollen

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Für die Nicht-Einhaltung der 3G-Regelung im ÖPNV wird ab dem 13. Dezember eine Vertragsstrafe von 80 Euro erhoben

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes gilt auch in Hamburg seit dem 24. November die 3G-Regelung im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV). Wer Bus, Bahn und Fähren des hvv nutzen möchte, muss seitdem den Nachweis erbringen, geimpft, genesen oder getestet zu sein (Test-Nachweis nicht älter als 24 Stunden). Die Nicht-Einhaltung stellt nach Infektionsschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Zusätzlich zu den bundesweit geltenden Regelungen hat der hvv die Anpassung der Beförderungsbedingungen beantragt. Zum Schutz der Fahrgäste soll eine Vertragsstrafe von 80 Euro erhoben werden, wenn Fahrgäste in Bussen und Bahnen des hvv keinen 3G-Nachweis erbringen können. Damit ist Hamburg das erste und einzige Bundesland, das eine zusätzliche Vertragsstrafe einführt

hvv bringt Vertragsstrafenregelung für Hamburg auf den Weg – hohe Akzeptanz der Fahrgäste bei ersten Kontrollen

Vertragsstrafe Download unten am Ende des Textes.

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes gilt auch in Hamburg seit dem 24. November die 3G-Regelung im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV). Wer Bus, Bahn und Fähren des hvv nutzen möchte, muss seitdem den Nachweis erbringen, geimpft, genesen oder getestet zu sein (Test-Nachweis nicht älter als 24 Stunden). Die Nicht-Einhaltung stellt nach Infektionsschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Zusätzlich zu den bundesweit geltenden Regelungen hat der hvv die Anpassung der Beförderungsbedingungen beantragt. Zum Schutz der Fahrgäste soll eine Vertragsstrafe von 80 Euro erhoben werden, wenn Fahrgäste in Bussen und Bahnen des hvv keinen 3G-Nachweis erbringen können. Damit ist Hamburg das erste und einzige Bundesland, das eine zusätzliche Vertragsstrafe einführt.

Damit die Fahrgäste sich auf diese geänderten Beförderungsbedingungen einstellen können, muss eine gesetzliche Übergangsfrist von mindestens sieben Tagen nach Bekanntmachung eingehalten werden. Die Änderungen in den Beförderungsrichtlinien werden mit allen Aufgabenträgern im hvv abgestimmt. Die Vertragsstrafe tritt vor diesem Hintergrund am 13. Dezember in Kraft.

Bei bisherigen Kontrollen der Hochbahn-Wache, der S-Bahnwache sowie Kontrolleurinnen und Kontrolleuren der VHH hielten sich rund 95 Prozent der Fahrgäste an die 3G-Regelung. Die Überprüfungen fanden in Form von Stichproben und Zugangskontrollen statt. Der hvv setzt weiter viel daran, die Fahrgäste über die neuen Beförderungsrichtlinien und Regeln aufzuklären und hat eine umfangreiche Informationskampagne gestartet, um die Fahrgäste über Durchsagen, Fahrgastfernsehen, Plakate und digitale Medien zu informieren (siehe Motiv anbei).

Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende: „Die 3G-Regelung ist für die Fahrgäste in Hamburg ein zusätzliches Schutzinstrument in Pandemiezeiten. Die Verkehrsunternehmen melden uns zurück, dass die weit überwiegende Mehrheit der Fahrgäste die Regelung befürwortet und unterstützt. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Ebenso bei den über 750 Kontrolleurinnen und Kontrolleuren der Verkehrsunternehmen, die die RegeIn in den vergangenen Tagen verstärkt stichprobenartig kontrolliert haben und dies auch weiterhin tun werden. Damit die 3G-Regel als zusätzliches Schutzinstrument wirken kann, ist es wichtig, dass sich alle daran halten. Bei Nicht-Einhaltung werden in Hamburg künftig 80 Euro erhoben. Das ist eine praktikable, für alle nachvollziehbare Regelung, mit der wir noch einmal verdeutlichen wollen, dass die Einhaltung der 3G-Regelung keine Empfehlung, sondern eine Pflicht ist. Wir setzen weiter auf die Solidarität der Fahrgäste im hvv und werden über die Regelung sowie ihre Bedeutung weiter aufklären und informieren, damit wir gemeinsam gut durch den Winter kommen.“ 

Mit der Vertragsstrafen-Regelung hat der hvv bereits im Rahmen der Maskenpflicht im ÖPNV gute Erfahrungen gemacht. Bei Nicht-Einhaltung wird seit August 2020 eine Vertragsstrafe von 40 Euro erhoben. Die Maskentragequote ist in Hamburg seitdem konstant hoch, bei deutlich über 95 Prozent. 

Dietrich Hartmann, Geschäftsführer des hvv: „Die erfolgreiche Einführung der Maskenpflicht im vergangenen Jahr hat gezeigt: Eine Vertragsstrafe ist ein gutes Instrument, um wichtige Regeln im hvv auch durchsetzen zu können. Die vierte Welle stellt uns alle vor große Herausforderungen, deshalb ist die Anpassung der Beförderungsbedingungen angemessen.“

Vor dem Hintergrund von wieder gestiegenen Fahrgastzahlen im ÖPNV in Hamburg und gleichzeitig steigender Corona-Infektionszahlen stellt die 3G-Regelung im ÖPNV ein zusätzliches Schutzinstrument zu den Hygienestandards (Reinigung, Trennwände etc.), den geltenden Hygienegeboten und der bestehenden Maskenpflicht dar.

Bei wiederholt festgestellter Nicht-Einhaltung der 3G-Regelung oder mangelnder Bereitschaft, den Nachweis zu erbringen, kann zusätzlich zur Vertragsstrafe ein Bußgeld von 150 Euro erhoben werden.

Nach jetzigem Kenntnisstand besteht im ÖPNV kein höheres Ansteckungsrisiko als in anderen öffentlichen Räumen. Zusätzlich zu verstärkten Kontrollen auch in den nächsten Tagen und erweiterter Informationsarbeit zur 3G-Regelung setzen die Verkehrsunternehmen weiter die Maßnahmen ihres Hygiene- und Schutzkonzeptes um. Gleichzeitig wird das volle Fahrplanangebot aufrechterhalten.

Rückfragen der Medien

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Pressestelle, Dennis Krämer
Telefon: 040 42841 1685
E-Mail: pressestelle@bvm.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bvm 
Twitter: @bvm_hh
Instagram: @bvm_hh

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