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Steuern Was die Hamburger Steuerpflichtigen jetzt wissen müssen

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Ab 1. Juli müssen die Feststellungserklärungen zur neuen Hamburgischen Grundsteuer abgegeben werden

Die Hamburger Finanzbehörde hat heute über die am 1. Juli 2022 beginnende Abgabepflicht für die Feststellungserklärungen zur neuen Hamburger Grundsteuer informiert, die besonders für alle Eigentümerinnen und Eigentümer mit Eigentum in Hamburg relevant ist.

Was die Hamburger Steuerpflichtigen jetzt wissen müssen

Die Feststellungserklärung für die neue Hamburgische Grundsteuer ist in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 möglichst über das Online-Portal Mein ELSTER (https://www.elster.de) abzugeben. Neben der Übermittlung über das Online-Portal Mein ELSTER ist es auch möglich die Erklärung in Papierform einzureichen, wenn eine elektronische Abgabe nicht möglich ist. Die Papiervordrucke werden auf Anfrage in den Informations- und Annahmestellen der Finanzämter ausgegeben.

Zur neuen Hamburgischen Grundsteuer finden die Bürgerinnen und Bürger umfassende Informationsangebote im Internet auf der Webseite www.grundsteuer-hamburg.de. Kompakt und einfach erklärt, wird die neue Hamburgische Grundsteuer vorgestellt und für Eigentümerinnen und Eigentümer eine Übersicht über die wichtigsten Daten zum Ausfüllen der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung), sowie weitere Hinweise, Erläuterungen und Informationsmaterialien bereitgestellt - teilweise auch mehrsprachig (neben Deutsch auch Englisch und Türkisch).

Begleitend hierzu setzt die Hamburger Finanzbehörde ihre Info-Kampagne überall in der Stadt fort. Nachdem Finanzsenator Dr. Andreas Dressel und Finanzämter in den letzten Wochen auf zahlreichen Hamburger Wochenmärkten Rede und Antwort standen, wird ab dem 1. Juli in einer breit angelegten Informationskampagne, vor allem auf HVV Bussen, im Fahrgast TV der U-Bahn, auf der Webseite hamburg.de sowie über die Social-Media-Kanäle der Stadt Hamburg, über die Stadtinformationsanlagen und Wochenblätter auf die neue Grundsteuer und die entsprechenden Informationsangebote aufmerksam gemacht.

Nach den Sommerferien wird in der Zeit von Mitte bis Ende August der Versand eines die Steuerpflichtigen erinnernden Informationsschreibens zur Umsetzung der Grundsteuerreform stattfinden.

Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter www.grundsteuer-hamburg.de.

Finanzsenator Dr. Dressel: „Am 1. Juli fällt der Startschuss zur neuen Grundsteuer in Hamburg mit der Abgabe der Feststellungserklärungen. Kein Bundesland bereitet seine Steuerpflichtigen so intensiv auf die neue Grundsteuer vor wie Hamburg. Und unser Modell ist im Vergleich zu anderen Bundesländern unbürokratisch und übersichtlich - für die Steuerpflichtigen wie die Steuerverwaltung. Meine Bitte an die Hamburger Steuerpflichtigen: Geben Sie die Erklärungen fristgerecht ab - am besten elektronisch über ELSTER! Und wenn es nicht möglich ist, dann im Einzelfall auf Papier! Nutzen Sie unsere Informationsangebote! Auch wenn die neue Grundsteuer erst ab dem 01.01.2025 erhoben wird, sind die aktuell anstehenden Feststellungen zum Grundsteuerwert absolut zwingend dafür, damit die insgesamt ausgewogene Ausgestaltung der Grundsteuer hinsichtlich Messzahlen und Hebesätze fristgerecht gelingen kann. Denn wir haben den Hamburgerinnen und Hamburger zugesagt, dass die Reform insgesamt aufkommensneutral sein soll. Um das sicherzustellen, brauchen wir die Daten der Steuerpflichtigen. Die fristgerechte Erklärungsabgabe ist von großem Interesse, weil die notwendigen Auswertungen in 2022/2023 zeitintensiv sind. In 2024 werden wir die Hamburgerinnen und Hamburger über die Ergebnisse informieren, einen Vorschlag zu den Hebesätzen machen und prüfen, ob bei den Messzahlen zur Zielerreichung noch nachjustiert werden muss. Unser Ziel ist und bleibt eine faire und aufkommensneutrale Grundsteuer in Hamburg.“

Rückfragen der Medien

Pressestelle der Finanzbehörde
Telefon: 040 428 023 1662
E-Mail: pressestelle@fb.hamburg.de
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