Durch die Umstellung der Wasserfahrzeuge im Alsterrevier auf emissionsfreie Antriebe können jährlich CO2-Emissionen in der Größenordnung von etwa 900 Tonnen eingespart werden. Um dies zu erreichen, soll insbesondere die Alsterschifffahrtsverordnung dahingehend angepasst werden, dass ein elektrischer Schiffsantrieb Erlaubnisvoraussetzung wird und die Erlaubnisse von Bestandsfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren nach angemessenen Übergangsfristen auslaufen.
Speziell für die an der Alster aktiven Wassersport- und Umweltschutzvereine ist die Umstellung in vielen Fällen aus eigener Kraft kaum zu bewältigen. Das Förderprogramm zur finanziellen Unterstützung der Wassersport- und Umweltschutzvereine steht daher planmäßig seit dem 01.01.2022 zur Verfügung.
Gefördert wird die Umrüstung im Einsatz befindlicher Boote mit Verbrennungsmotoren auf emissionsfreie Antriebe (Batterie oder Brennstoffzelle) oder die Ersatzbeschaffung von neuen Motorbooten, soweit es sich um reine Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge handelt. Der Fördersatz beträgt für Umrüstung und Ersatzbeschaffung einheitlich 70 Prozent. Die Zuschüsse sind dabei je Umrüstung auf 10.000 Euro und je Ersatzbeschaffung auf 17.500 Euro begrenzt.
Das Förderprogramm wird über die Hamburgische Investitions- und Förderbank abgewickelt. Nähere Informationen zum Verfahren und die Antragsunterlagen sind unter folgendem Link auf der Webseite der Hamburgischen Investitions- und Förderbank zu finden.
Beim städtischen Projekt „E-Mobilität auf der Alster“ handelt es sich um eine Maßnahme aus dem Hamburger Klimaplan. Der Transformationsprozess zu einer klimafreundlichen Stadt erfordert die Reduktion der CO2-Emissionen auch im Schiffsverkehr. Derzeit gibt es für das Alsterrevier rund 240 Jahresfahr-Erlaubnisse für Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor. Die frühzeitige Umstellung von Dienstfahrzeugen soll dabei als Vorbild wirken.
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