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Rechtspolitische Impulse aus Hamburg Justizminister:innen stimmen für Initiativen von Gallina

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In Berlin haben sich am Donnerstag, 10. November, die Justizminister:innen zu ihrer Herbstkonferenz getroffen. Ein Hauptthema war erneut der Pakt für den Rechtsstaat. Die Länder beschlossen eine von Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg eingebrachte Initiative und unterzeichneten eine gemeinsame Erklärung an den Bund. Weitere erfolgreiche Initiativen der Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina betreffen den Schutz von Mieter:innen, die Stärkung der Opferrechte in Völkerstrafprozessen und die Lebenssituation von Prostituierten.

Die 17 Teilnehmer:innen der Herbst-JumiKo stehen verteilt auf einer prunkvollen Treppe.

Justizministerkonferenz: Justizminister:innen stimmen für Initiativen von Gallina

In ihrem gemeinsamen Beschluss zum Pakt für den Rechtsstaat fordern die Länder erneut dessen Verstetigung und die Erweiterung um einen Digitalpakt für die Justiz – wie im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart und von den Ländern, aber auch aus der Justiz selbst und aus der Anwaltschaft bereits mehrfach gefordert. Justizsenatorin Anna Gallina: "Zu einem Pakt gehören immer zwei Seiten, die einen Vertrag miteinander schließen. Folglich gibt es aktuell keinen Pakt für den Rechtsstaat, weil der Bund die Problembeschreibung der Länder ignoriert und sich stattdessen vor allem um eigene neue Digitalisierungsprojekte kümmern will. Wie wir wirklich einen leistungsfähigen digitalen Rechtsstaat schaffen, steht leider nicht im Fokus. Dabei löst der Bund durch seine Gesetzgebung permanent neue Ressourcenanforderungen bei den Länder aus und macht den Ländern in Sachen Digitalisierung gesetzliche Vorgaben. Zu einem digitalen Rechtsstaat kommen wir nur mit ausreichend Investitionen von Bund und Ländern in die Digitalisierung und in Personal."

Angesichts der Energiekrise und der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt wurde eine Initiative aus Hamburg beschlossen, um Mieter:innen besser zu schützen. Unter anderem sollte in den Fällen, in denen sie bei der Zahlung der Betriebskosten in Verzug geraten, das Kündigungsrecht der Vermieter:innen für einen befristeten Zeitraum beschränkt werden. Zudem sollen Mieter:innen künftig einfacher als bisher eine Kündigung wegen Zahlungsverzug abwenden können, wenn sie den offenen Betrag nachzahlen. Gallina: "Wenn aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gestiegene Betriebskosten dazu führen, dass die Forderungen aus dem Mietvertrag nicht mehr beglichen werden können, droht im schlimmsten Fall die Kündigung des Mietverhältnisses. Der Bund ist hier aufgefordert, gerade in diesen schwierigen Zeiten Schutzlücken für die Mieter:innen zu schließen."

Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sprach sich die Konferenz für eine Stärkung der Opferrechte in Völkerstrafprozessen aus. Die Initiative aus Hamburg fordert den Bundesjustizminister auf zu prüfen, wie die Beteiligung von Verletzten in Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch in einer Weise gesetzlich verankert werden kann, die eine effektive Durchführung der Hauptverhandlung ermöglicht. Gallina: "Es spricht einiges dafür, dass Opfern von Kriegsverbrechen die gleichen Rechte zukommen sollten wie Opfern anderer Verbrechen wie Vergewaltigung oder Menschenhandel. Opfer von Kriegsverbrechen müssen eine gewichtigere und eigenständigere Rolle in Völkerstrafprozessen vor deutschen Gerichten bekommen."

Eine weitere erfolgreiche Initiative aus Hamburg will erreichen, dass die Ausübung der verbotenen Prostitution (§ 184f StGB) in Deutschland nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Dadurch müssten Sexarbeiter:innen nicht mehr fürchten, wegen einer solchen Tat zu einer Geld- oder Haftstrafe verurteilt zu werden. Zudem würde keine Ersatzfreiheitsstrafe mehr drohen, falls die Geldstrafe nicht bezahlt werden kann. Gallina: "Eine solche Verurteilung bedeutet für die betroffenen Personen oft eine besondere Belastung, die ihre finanzielle Situation und in Folge von Suchterkrankungen auch gesundheitlichen Probleme weiter verschärft. Um die Geldstrafe zahlen zu können, müssen viele Sexarbeiter:innen weitere sexuelle Dienstleistungen unter entwürdigenden Bedingungen und oft zu Dumpingpreisen anbieten."

Eine weitere erfolgreiche Initiative aus Hamburg fordert den Bund zu Verbesserungen beim Thema Persönlichkeitsrechtsverletzungen auf. Ein Anspruch auf eine Entschädigung kann aktuell nicht vererbt werden. Vor allem hochbetagte oder schwerkranke Geschädigte müssen nicht nur die persönlichen Folgen einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung ertragen, sondern auch den Gedanken, dass, falls sie noch vor dem rechtskräftigen Abschluss eines Gerichtsverfahrens versterben, die Verantwortlichen für das verursachte Leid keine Entschädigung leisten müssen. Gallina: "Diese Schutzlücke sollte geschlossen werden. Mit unserer Initiative fordern wir den Bundesjustizminister auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem die Vererblichkeit des Entschädigungsanspruchs gesetzlich vorgesehen wird."

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