Justizsenatorin Anna Gallina: "Wir zeichnen Stiftungen in Hamburg aus, die sich in vorbildlicher und beispielhafter Weise in ihren jeweiligen Bereichen um das Gemeinwohl in dieser Stadt verdient gemacht haben. Das Engagement der Hamburger Stiftungen ist riesig. Mit dem Preis wollen wir dieses Engagement noch sichtbarer machen und dafür werben – gerade auch in diesen herausfordernden Zeiten."
Der Hamburger Stiftungspreis wird in diesem Jahr zum 9. Mal vergeben und ist mit einem Preisgeld von insgesamt 15.000 Euro dotiert. Teilnahmeberechtigt ist jede rechtsfähige Stiftung, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und ihren Rechtssitz in Hamburg hat. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und die Gesellschaft Harmonie von 1789 e. V. hatten sich im Jahr 2006 entschlossen, gemeinsam den Stiftungspreis ins Leben zu rufen.
Das Kuratorium bilden die Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, die für Stiftungsangelegenheiten zuständige Referatsgruppenleiterin, zwei Mitglieder der Gesellschaft Harmonie von 1789 e. V., eine im Stiftungswesen sachkundige Person, in diesem Jahr die Geschäftsführerin der NORDMETALL-Stiftung Kirsten Wagner, und eine Person des öffentlichen Lebens, die noch bekannt gegeben wird.
Die Statuten sowie die Teilnahmebedingungen und ein Bewerbungsformular finden Sie hier.
Eine Übersicht der Preisträger der vergangenen Jahre finden Sie auf der Seite hier.
Hintergrund zur Stiftungslandschaft
Im Jahr 2022 sind in Hamburg 32 neue Stiftungen anerkannt worden, davon 30 gemeinnützige. Die Freie und Hansestadt Hamburg bleibt damit deutsche Stiftungshochburg. Insgesamt sind inzwischen mehr als 1.490 Stiftungen in Hamburg ansässig. Sie verfügen gemeinsam über ein Vermögen von mehr als 11 Milliarden Euro. Die älteste Stiftung Hamburgs ist rund 800 Jahre alt – das Hospital zum Heiligen Geist.