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Grundsteuer Grundsteuer: Erinnerungsschreiben an säumige Eigentümerinnen und Eigentümer

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Am 31.1.2023 endete für alle Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer die Frist zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärungen. Inzwischen liegen in Hamburg ca. 389.000 Erklärungen vor, das entspricht einer Abgabequote von ca. 91%. Alle säumigen Eigentümerinnen und Eigentümer, die noch keine Erklärung abgegeben haben, werden ab morgen (14.3.) mit einem Erinnerungsschreiben erneut zur Abgabe aufgefordert.

Grundsteuer: Erinnerungsschreiben an säumige Eigentümerinnen und Eigentümer

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Hamburg liegt weiter in der Spitzengruppe unter den Ländern bei der Abgabequote der Grundsteuerwerterklärungen. Schlussendlich benötigen wir aber alle Rückmeldungen, insofern mein erneuter Appell: Wer jetzt immer noch nicht abgegeben hat, sollte das schleunigst nachholen. Wir verweisen mit unserem Schreiben an die noch säumigen Steuerpflichtigen auch noch einmal auf unser vielfältiges Informations- und Hilfsmaterial, das selbstverständlich weiter zur Verfügung steht, z. B. die Internetseite www.grundsteuer-hamburg.de. Im Schreiben steht aber auch ganz deutlich, was die Konsequenzen einer Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe sein können: Wer Verspätungszuschläge, Zwangsgelder oder eine Schätzung durch das Finanzamt vermeiden möchte, der sollte jetzt umgehend tätig werden und seine Erklärung abgeben. Wichtig ist: Das Erinnerungsschreiben verlängert keine bereits abgelaufene Abgabefrist."

Das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg erreichen aktuell häufig Nachfragen, wann die Grundsteuerwertbescheide verschickt werden. Bisher wurden 135.025 Grundsteuerwertbescheide verschickt, dies entspricht einer Quote von ca. 35 % der eingegangenen Erklärungen. Da Umfang und Dauer der Bearbeitung der Erklärungen vom jeweiligen Einzelfall abhängen, ist die Frage nach dem Versand des individuellen Grundsteuerwertbescheids nicht pauschal zu beantworten. Unter Umständen ergeben sich bei der Prüfung der Erklärung auch Punkte, die der Klärung mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer bedürfen. Damit sämtliche Ressourcen zur schnellstmöglichen Bearbeitung der Erklärungen eingesetzt werden können, wird darum gebeten, auf Nachfragen zum Bearbeitungsstand zu verzichten.

Die Finanzbehörde zieht eine positive Bilanz der Grundsteuer-Kampagne „Fair für Alle“. Eine Auswertung hat ergeben, dass rund 10 Mio. Werbekontakte von der Kampagne erreicht wurden. Mit Online- und Printanzeigen, Plakaten in der gesamten Stadt, Social Media Auftritt, Vor-Ort-Terminen mit dem Senator und vielen weiteren Aktionen wurden die Hamburgerinnen und Hamburger auf Hilfsangebote und die Abgabefrist aufmerksam gemacht.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Grundsteuerreform bedeutet für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz und für weite Teile der Steuerverwaltung einen erheblichen Mehraufwand. Das breite Unterstützungsangebot wurde von vielen Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen, sowohl die Online-Angebote, als auch die Veranstaltungen in der Informations- und Annahmestellen der Finanzämter. An dieser Stelle auch ein besonderer Dank an den Telefonischen HamburgService, dessen Kolleginnen und Kollegen seit dem Beginn der Informationskampagne mehr als 45.000 Telefonate geführt und Fragen zur Grundsteuer in bewährter Manier kompetent beantwortet haben."

 

Hintergrund

Was passiert, wenn ich die Erklärung zu spät oder gar nicht abgebe?

Ab wann Säumniszuschläge oder Strafen erhoben werden, hängt vom Einzelfall ab. Mögliche Maßnahmen bei Nichtabgabe der Erklärung: Das Finanzamt kann das Verfahren zur Festsetzung von Zwangsgeld einleiten oder das Schätzungsverfahren anstoßen. Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist eine Feststellungserklärung i. S. d. §§ 149 ff. der Abgabenordnung, deswegen kann die Erklärungsabgabe ggf. mit einem Zwangsgeld erzwungen werden. Dieses Zwangsgeld würde in jedem Fall vorher vom Finanzamt mit einem Schreiben angekündigt. Im schlimmsten Fall kann ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro betragen. Darüber hinaus kann bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Der Zuschlag beträgt 25 Euro pro angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung. Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung kann das Finanzamt die Daten schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Feststellungserklärung bleibt jeweils bestehen.

Was passiert, nachdem ich die Erklärung abgegeben habe?

Nach der Abgabe prüft das Finanzamt die Angaben und verschickt im Anschluss den Bescheid über die Grundsteuerwerte. Mit diesem ersten Bescheid ist keine Zahlungsaufforderung verbunden. Mit den Angaben aus den eingegangen Erklärungen wird ein gesamtaufkommensneutraler Hebesatz errechnet. Das Gesamtaufkommen soll dabei insgesamt und innerhalb der beiden Bereiche Wohnen und Gewerbe aufkommensneutral sein. Dennoch kann dies zu einem Mehr oder auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen. Der neue Hebesatz wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen werden; erst dann kann man auch die individuelle Steuerlast einschätzen.

Erst ab Herbst 2024 werden die Grundsteuermessbetragsbescheide und Grundsteuerbescheide versendet. Im Grundsteuerbescheid wird die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer festgesetzt.

 

Rückfragen der Medien

Finanzbehörde
Imme Mäder, Pressesprecherin
Telefon: 040 42823 2754
E-Mail: pressestelle@fb.hamburg.de

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