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Zahl der Fälle von Geflügelpest sinkt Stallpflicht in Hamburg endet am Sonntag

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Um ein Übergreifen der Geflügelpest auf Tierbestände zu verhindern, galt seit dem 10. Januar 2023 eine Stallpflicht für gehaltenes Geflügel in Hamburg. Zuvor waren bei Wildvögeln in Norddeutschland vermehrt Fälle der Geflügelpest aufgetreten. In Hamburg wurden in den vergangenen vier Wochen sieben Fälle der Geflügelpest festgestellt – damit sind die Zahlen weiter gesunken. Daher wird die Stallpflicht in Hamburg zum Montag, 1. Mai 2023, aufgehoben.

Hühner auf einem Geflügelhof

Zahl der Fälle von Geflügelpest sinkt: Stallpflicht in Hamburg endet am Sonntag

Die Stallpflicht war für ganz Hamburg angeordnet worden. Sie betraf Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese Tiere durften bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht galt unabhängig von Art oder Größe der Haltung, also auch für Hobbyhaltungen. Eine Stallpflicht senkt das Risiko, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift, deutlich. Im Fall eines Ausbruchs in einem Bestand müssten die betroffenen Tiere getötet werden.

Zum Schutz der Geflügelbestände ist es zunächst weiterhin verboten, gehaltene Vögel über Märkte, Börsen oder Ausstellungen sowie über mobile Anbieter:innen aufzunehmen oder Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben in Hamburg durchzuführen. Ausnahmegenehmigungen können insbesondere aus Gründen des Tierschutzes erteilt werden. Eine Vielzahl zeitgleicher Ausbrüche in Haltungen in anderen Bundesländern ließ sich in der Vergangenheit mit Geflügelausstellungen oder Handelsaktivitäten in Verbindung bringen.

Grundsätzlich sollten Tierhalter:innen auch die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin konsequent einhalten oder verbessern. Dazu gehört zum Beispiel das Wechseln der Schuhe vor dem Betreten der Ställe oder der Schutz des Futters und der Einstreu vor Vogeleinflug und Verunreinigungen.

Hamburger:innen werden weiterhin gebeten, die Funde toter Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel den Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt in den Bezirksämtern zu melden. Die gemeldeten Vögel werden eingesammelt und zur Untersuchung gebracht. Nur so lässt sich herausfinden, ob ein Vogel an der Geflügelpest gestorben ist.

Hintergrund

Die aviäre Influenza, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen auch andere Spezies erkranken können. Ab dem Spätherbst steigt die Gefahr der Einschleppung durch Zugvögel. Durch den Kontakt zu infizierten Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus in Geflügelbestände eingeschleppt werden.

In Hamburg werden unabhängig von der aktuellen Situation ganzjährig Untersuchungen zur Früherkennung der Geflügelpest vorgenommen. Aufgrund der Lage wurde dieses Wildvogelmonitoring im Institut für Hygiene und Umwelt noch einmal verstärkt.

Die Verfügungen der Bezirke zur Aufhebung der Stallpflicht finden Sie nach Veröffentlichung hier.

Fragen und Antworten zur Geflügelpest finden Sie hier.

 

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