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Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen Öffentlich-rechtliche Unterbringung in Duvenstedt: Freibad bleibt erhalten

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Im Zusammenhang mit der geplanten Unterkunft für Geflüchtete und wohnungslose Menschen in Duvenstedt wird die Parkplatzfläche des Freibades für die Einrichtung einer Baustellenzufahrt für die Unterkunft benötigt. Dies ist ausschließlich temporär notwendig. Das Freibad ist davon nicht betroffen und bleibt als bedeutsame soziale Einrichtung vor Ort auch in Zukunft bestehen. Der Parkplatz wird im Anschluss an die Bauarbeiten als Parkplatz mit mehr Plätzen als zuvor für das Freibad sowie Parkplätzen für die Unterkunft wiederhergestellt.

Öffentlich-rechtliche Unterbringung in Duvenstedt: Freibad bleibt erhalten

Für die gesamte Fläche des Freibades bestand ein Pachtvertrag, der aktuell zunächst gekündigt werden musste, da die Kündigung einzelner Teilflächen des Geländes rechtlich nicht möglich gewesen wäre. Damit kann nun eine vertragliche Neugestaltung erfolgen, die die künftigen Nutzungen berücksichtigt. Die Flächen sollen neu und klar zugeordnet werden, damit die verschiedenen Nutzungen auf diesen Flächen durch das Freibad oder die künftige öffentlich-rechtliche Unterbringung auf einer entsprechenden vertraglichen Grundlage beruhen.

Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff und Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Das bei Jung und Alt beliebte Freibad Duvenstedt bleibt selbstverständlich erhalten. Aus formalen Gründen musste zwar eine Kündigung des Pachtvertrages erfolgen, aber die neue Nutzungsvereinbarung wird jetzt mit allen Beteiligten abgestimmt. Genau so sagen wir es dem Verein zu.“


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