Für die gesamte Fläche des Freibades bestand ein Pachtvertrag, der aktuell zunächst gekündigt werden musste, da die Kündigung einzelner Teilflächen des Geländes rechtlich nicht möglich gewesen wäre. Damit kann nun eine vertragliche Neugestaltung erfolgen, die die künftigen Nutzungen berücksichtigt. Die Flächen sollen neu und klar zugeordnet werden, damit die verschiedenen Nutzungen auf diesen Flächen durch das Freibad oder die künftige öffentlich-rechtliche Unterbringung auf einer entsprechenden vertraglichen Grundlage beruhen.
Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff und Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Das bei Jung und Alt beliebte Freibad Duvenstedt bleibt selbstverständlich erhalten. Aus formalen Gründen musste zwar eine Kündigung des Pachtvertrages erfolgen, aber die neue Nutzungsvereinbarung wird jetzt mit allen Beteiligten abgestimmt. Genau so sagen wir es dem Verein zu.“
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