Der Vorsitzende der Konferenz Dr. Till Steffen dankt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die fruchtbaren Diskussionen: „Wir haben heute zu entscheidenden gesellschafts- und rechtspolitischen Punkten einstimmige Beschlüsse erzielen können. Die Konferenz hat gezeigt, dass die Diskussion um die Sicherungsverwahrung fortgeführt werden muss.“
Justizministerkonferenz fordert ein Adoptionsrecht für Schwule und Lesben
Die Justizministerkonferenz hat beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, auch eingetragenen Lebenspartnerschaften die Adoption eines Kindes zu ermöglichen: Diese Möglichkeit steht nach geltendem Recht lediglich Eheleuten und Alleinstehenden zu. Eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen können zwar das leibliche Kind des Partners oder der Partnerin adoptieren, das Paar kann jedoch nicht gemeinsam ein Kind adoptieren.
Justizsenator Dr. Till Steffen: „Die Beschränkung des Adoptionsrechts auf die Stiefkindadoption ist nicht systemgerecht. Wichtig ist nicht die biologische Elternschaft, sondern die liebende Fürsorge der Eltern für das Kind. Schwule und Lesben sind genauso gute oder schlechte Eltern wie Heterosexuelle.“
Bild: © Malzkorn
Die Justizministerkonferenz bestärkt die Bundesregierung in ihrem Anliegen, sich bei den anstehenden Beratungen über Fluggast-Datenabkommen mit den USA, Australien und Kanada für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Parlaments zur Datenspeicherung einzusetzen.
Justizsenator Dr. Till Steffen: „Die Justizministerkonferenz stellt sich mit ihrem Beschluss hinter das Europäische Parlament, welches europaweit verbindliche Standards für die Übermittlung von Fluggastdaten fordert. Die jetzige vorläufige Anwendung des beispielsweise mit den USA geschlossenen Abkommens ermöglicht die anlasslose, langjährige Speicherung auch sensibler Daten. Auch die zweckentfremdete Nutzung der Daten ist nicht ausgeschlossen. Hier muss schnell Abhilfe geschaffen werden.“
Regulierung des Datenschutzes bei Geo-Datendiensten notwendig
Die Justizminister und Justizministerinnen sind sich darüber einig, dass die Erhebung so genannter Geodaten eine erhebliche Gefährdung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung darstellt. Sie unterstützen den bereits vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf zur Regelung des Schutzes von Daten, die im Zusammenhang mit der großräumigen Erfassung von Geodaten erhoben und gespeichert werden.
Justizsenator Dr. Till Steffen: „Der vorliegende Gesetzentwurf schafft ein gesetzliches Widerspruchsrecht für Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Dienste werden verpflichtet, Personen und KFZ-Kennzeichen unverzüglich unkenntlich zu machen und das Rohmaterial danach zu löschen. Bei Verstößen hiergegen droht ein Bußgeld von bis zu 300.000 € pro Fall. Nur durch eine solche Sanktion kann der Datenschutz effektiv wirksam werden. Anstatt hier zügig Regelungen zu schaffen, schiebt die Bundesregierung dieses Thema auf die lange Bank.“
Geschlechterquoten für Aufsichtsräte und Vorstände von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen
Die Justizministerkonferenz hat den Zwischenbericht ihrer Arbeitsgruppe zu Geschlechterquoten in den Aufsichtsräten und Vorständen zur Kenntnis genommen. Sie halten die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen für wünschenswert.
Justizsenator Dr. Till Steffen: „Der von der Arbeitsgruppe der Länder Hessen, Bayern, Hamburg und Sachsen-Anhalt vorgelegte Zwischenbericht hat deutlich gemacht, dass im europäischen Vergleich diejenigen Länder, die verbindliche Frauenquoten haben, auch den Anteil der Frauen in Führungspositionen erheblich erhöhen konnten, während die Selbstverpflichtung der Wirtschaft in Deutschland keine entscheidenden Veränderungen bei der Besetzung dieser Gremien herbeigeführt hat.
Ich meine daher, dass das Ziel eine gesetzliche Geschlechterquote für Vorstände und Aufsichtsräte sein muss. Nur so wird die staatliche Verpflichtung des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG, auf die Beseitigung bestehender Benachteiligungen zwischen Männern und Frauen hinzuwirken, erfüllt werden können.“
Hamburg scheitert mit Beschlussvorschlag, das ThUG und das Gesetz zur Sicherungsverwahrung nachzubessern
Die Justizminister und Justizministerinnen unterstützen die Bemühungen des Bundesgesetzgebers, durch ein Therapieunterbringungsgesetz die rechtliche Grundlage für die Unterbringung derjenigen Sicherungsverwahrten zu schaffen, die aufgrund des Urteiles des EGMR aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden mussten oder müssen, die aber weiterhin als gefährlich gelten.
Justizsenator Dr. Till Steffen: „Das ThUG steht rechtlich auf wackeligen Beinen, da der EGMR es als eine Umgehung seiner Rechtsprechung ansehen könnte. Zudem ist das Verfahren nicht hinreichend grundrechtsschützend ausgestaltet. Eine gründlichere Vorbereitung dieses Gesetzes wäre wünschenswert gewesen, um zu vermeiden, dass erneut Sicherungsverwahrte ohne Vorbereitung entlassen werden müssen.
Entgegen der Ankündigung der Bundesregierung wird die Sicherungsverwahrung nicht auf Gewalt- und Sexualstraftaten beschränkt. Dies halte ich für unbedingt erforderlich.
Leider konnte ich für meine Beschlussvorschläge heute keine Mehrheiten bekommen. Ich bin mir aber sicher, dass uns diese Kritikpunkte in Zukunft weiterhin beschäftigen werden.“
Kontakt: Karen Ullmann
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel: 040 42843-3143
mobil: 01724327953
E-Mail: karen.ullmann@justiz.hamburg.de
Ein Foto der Justizministerinnen und -minister finden Sie hier zum Download: