Schul- und Bildungssenator Dietrich Wersich: „Wir haben alle Anträge sorgfältig geprüft und die anspruchsvollen Schulversuche ausgewählt, die alle mit Zustimmung der dortigen Eltern, Schüler und Lehrer zustande gekommen sind. Damit wurde gleichzeitig die Zusage eingehalten weder „flächendeckend“ noch „durch die Hintertür“ doch noch die Primarschule einzuführen. Wichtig war mir auch, dass die Eltern auch an diesen Schulen frei sind, ihre Kinder nach der 4. Klasse an weiterführenden Schulen anzumelden.“
Insgesamt neun der ursprünglichen 24 „Starterschulen“ (Primarschulen) hatten bei der Behörde für Schule und Berufsbildung Anträge auf einen Schulversuch als sechsjährige Grundschule, eine Fusion als Langform (1. bis 10. Klasse) oder eine Kooperation mit einer bestehenden Langform gestellt. Alle Anträge entsprachen zunächst nicht den gesetzlichen Kriterien eines Schulversuches und waren daher nicht entscheidungsfähig. Ein Teil der Antragssteller hat nun die 2. Chance der Behörde genutzt und im Rahmen einer Nachbesserungsrunde mit der Konkretisierung ihrer Anträge dafür gesorgt, dass Senator Dietrich Wersich jetzt vier Anträge auf einen Schulversuch als sechsjährige Grundschule genehmigt hat.
Es handelt sich um folgende Schulen:
- Ganztagsschule an der Burgweide;
- Schule Grumbrechtstraße;
- Schule Rellingerstraße;
- Schule Vizelinstraße.
Alle vier Schulen haben nun mit Beginn des Schuljahres ab August 2011 die Möglichkeit, im Rahmen eines zehnjährigen Schulversuches zu erproben, ob und inwiefern Schülerinnen und Schüler besser unterstützt und gefördert werden können, indem der Übergang in einer weiterführende Schule um zwei Jahre verschoben wird. Dies soll die Chance erhöhen, eventuell bestehende Lerndefizite aufzuarbeiten und Elterneinbindungen intensiver zu nutzen.
Die Schulversuche sollen wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden, um am Ende die Lernentwicklung bis hin zu den erzielten Abschlüssen nachvollziehen und mit anderen Schulergebnissen vergleichen zu können.
Untersuchungsbereiche der wissenschaftlichen Untersuchung werden unter anderem sein:
- Jährliche Überprüfung der Lernleistungen; als Basis dient insbesondere die Lernausgangslage in der 4. Klasse.
- Kooperation zwischen Grundschule und weiterführender Schulen; z.B. werden verschiedene Kooperationsformen zwischen der sechsjährigen Grundschule und den kooperierenden weiterführenden Schulen erprobt und auf ihre Wirksamkeit überprüft.
- Über den Besuch der Grundschule hinaus wird die Schullaufbahn der einzelnen Kinder verfolgt und begünstigende sowie belastende Momente ermittelt und auch die frühe Bildung in der Kita oder Vorschulklasse berücksichtigt.
Drei Anträge von Schulen auf Schulversuche waren nicht zustimmungsfähig, in einem Fall mangels hinreichender Konkretisierung auch in der Nachbesserungsrunde; in zwei Fällen sind die beantragten Schulformen (Klassen 1 bis 10) nicht im Hamburgischen Schulgesetz vorgesehen. Zwei weitere Schulen haben ihre Anträge zurückgezogen beziehungsweise eine hat ihren Antrag auch in der Nachbesserungsrunde nicht konkretisiert.
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