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Volksbegehren „Unser Hamburg – Unser Netz“ startet

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Eintragungsfrist läuft vom 2. bis 22. Juni 2011

Am Donnerstag, den 2. Juni (Christi Himmelfahrt) beginnt die dreiwöchige Eintragungsfrist für das Volksbegehren „Unser Hamburg - Unser Netz“. Ziel des Volksbegehrens ist es, dass Senat und Bürgerschaft alle notwendigen und zulässigen Schritte unternehmen, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die Öffentliche Hand zu überführen.

Volksbegehren „Unser Hamburg – Unser Netz“ startet - Innenbehörde Hamburg - FHH

Volksabstimmung

Landeswahlleiter Willi Beiß weist darauf hin, dass alle nötigen Informationen zum Volksbegehren auch auf der Internetseite des Landeswahlamtes zu finden sind: www.hamburg.de/volksabstimmungen

Wer das Volksbegehren unterstützen will, kann das in der Zeit vom 2. bis einschließlich 22. Juni 2011 durch eigenhändige Unterschrift bei der Sammlung durch die Initiatoren tun. Die Unterschrift kann auch in jeder der in den Kundenzentren eingerichteten 20 öffentlichen Eintragungsstellen geleistet werden. Anders als bei früheren Volksbegehren steht das Kundenzentrum Stellingen aus betriebsbedingten Gründen nicht zur Verfügung.

Eintragungsberechtigt sind alle Personen, die am 22. Juni 2011 zur Bürgerschaft wahlberechtigt sind, also alle mindestens 18-jährigen Deutschen, die seit dem 22. März 2011 in Hamburg ihre (Haupt-) Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Das Volksbegehren kann auch durch Briefeintragung unterstützt werden. Der Antrag auf Briefeintragung kann per Postkarte, Fax, E-Mail oder persönlich bei der Briefeintragungsstelle Volksbegehren des Bezirksamts Hamburg-Mitte oder über das Internet unter www.hamburg.de/volksabstimmungen gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Für ein erfolgreiches Volksbegehren sind 62.732 gültige Unterschriften notwendig.

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Die Behörde für Inneres und Sport im Internet: www.hamburg.de/innenbehoerde

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