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Pressemitteilung Für den Winter gerüstet

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Informationen über Winterdienstpflichten von Anliegerinnen und Anliegern

Für den Winter gerüstet

Ab morgen verteilt die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) an alle Hamburger Haushalte ein Faltblatt mit wichtigen Informationen zum Räumen von Schnee und Eis.

Der jetzt neu aufgelegte und aktualisierte  Winterdienst-Flyer informiert alle Hamburger Haushalte über die Räum- und Streupflicht vor ihrer Haustür. „Nicht nur die Stadtreinigung Hamburg ist in der Pflicht“, so Umweltsenatorin Jutta Blankau. „Auch die Anliegerinnen und Anlieger müssen auf den Gehwegen vor ihren Grundstücken räumen und streuen“. Sie  appelliert damit an alle Hamburger, diese wichtige Aufgabe Ernst zu nehmen.

Schneeschaufel und abstumpfende Streumittel wie Sand oder Splitt sollten alle Grundstückseigentümer und Anlieger bereit halten. Der Einsatz von Tausalz und tausalzhaltigen Streumitteln ist auf öffentlichen Gehwegen hingegen nicht erlaubt. Denn sie schaden Pflanzen und Tieren und führen zu Bodenversalzung.

Der neue Winterdienstflyer erklärt detailliert mit Abbildungen, wo Anlieger Wege räumen müssen und wo dies die Stadtreinigung übernimmt. Unter anderem werden diverse Wegstrecken an Grundstücken erläutert,  bei denen die Verantwortung oft nicht so einfach zuzuordnen ist, z.B. bei Eckgrundstücken. Der Flyer steht ab sofort auch im Internet zur Verfügung und kann unter www.hamburg.de/winterdienst herunter geladen werden.

Wie bereits in der vergangenen Winterdienstsaison steht allen Hamburgerinnen und Hamburgern auch für diesen Winter wieder das zentrale Beschwerdemanagement bei der Stadtreinigung zur Verfügung. Hier können Wege und Flächen, auf denen die Winterdienstpflicht nur ungenügend oder gar nicht wahrgenommen wurde, telefonisch unter der Winterdienst-Hotline Tel. 25 76 13 13 gemeldet werden. Je nach Zuständigkeit informiert die Hotline die verantwortliche Stelle bei der Stadtreinigung oder das Bezirksamt.

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