
Bild: © Bertold Fabricius
Justizsenatorin Jana Schiedek: „Nicht jeder Rechtsstreit muss durch die Gerichte streitig entschieden werden. Hinter einer rechtlichen Auseinandersetzung stehen nicht selten ganz andere Konflikte.
Beim klassischen Nachbarschaftsstreit geht es oftmals nur scheinbar um die Höhe der Hecke. Und beim Erbrechtsstreit unter Geschwistern werden häufig alte Rechnungen beglichen.
Auch diese Konflikte können durch eine Mediation gelöst werden. Ich möchte deshalb die Verfahren zur einvernehmlichen Streitbeilegung ohne Anrufung der Gerichte stärken, ohne die gerichtsnahe Mediation aufzugeben oder zu vernachlässigen.“
In Hamburg wird gerichtsnahe Mediation als ein freiwilliges Verfahren mit großem Erfolg angeboten. Als Mediatoren werden speziell hierfür ausgebildete Richterinnen und Richter tätig. Der Mediator vermittelt im Konflikt, schafft eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgt für einen fairen Umgang der Beteiligten untereinander. Ihm steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu. Er beschränkt sich darauf, die Beteiligten dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.
„Wenn der heute vom Rechtsausschuss beratene Entwurf so Gesetz wird, ist das für die erfolgreiche gerichtsnahe Mediation, die Hamburger Richterinnen und Richter mit viel Engagement anbieten, ein herber Rückschlag, und das Vertrauen in unser Rechtssystem nimmt Schaden.
Wir werden uns das weitere Gesetzgebungsverfahren deshalb genau ansehen. Dabei ziehen wir auch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses in Betracht“, so Justizsenatorin Jana Schiedek, die stellvertretendes Mitglied dieses gemeinsamen Gremiums ist.
Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder hatten sich bereits auf ihrer Herbstkonferenz Anfang November dafür ausgesprochen, die richterliche Mediation gesetzlich zu verankern.