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Sozialbehörde verbessert Krankenversorgung

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Asylbewerber erhalten künftig eine Versichertenkarte der AOK

Sozialbehörde verbessert Krankenversorgung

Die Hamburger Sozialbehörde hat Verhandlungen geführt, um gemeinsam mit der Innenbehörde vertraglich festzuhalten, dass alle Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ab dem 1. Juli 2012 eine eigene Krankenversichertenkarte erhalten.

Denn das Sozialgesetzbuch V eröffnet - rein rechtlich -  allen Asylbewerberinnen und -bewerbern die Möglichkeit, sich von einer Krankenkasse betreuen zu lassen, unabhängig davon, wie lange sie sich bereits in Hamburg aufhalten.

Diesen rechtlichen Rahmen wollen beide Behörden in der Praxis nutzen. Dazu haben sie jetzt einen Vertrag mit der AOK Bremen/Bremerhaven abgeschlossen.

„Mit diesem neuen Modell verschlanken wir die Hamburger Verwaltung – eigene aufwändige Berechnungen werden künftig nicht mehr nötig sein. Außerdem bedeuten Krankenversicherungskarten für Asylbewerberinnen und -bewerber ein hohes Maß an Normalität, wenn sie zum Arzt gehen“, sagt Sozialsenator Detlef Scheele. „Auch wenn es trotz Krankenversichertenkarte für sie in einigen Leistungsbereichen Einschränkungen gibt, können andere Patienten bei einem Arztbesuch nicht erkennen, dass es sich um Sozialleistungsempfänger handelt.“

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes gibt es trotz der neuen Krankenversichertenkarten auch weiterhin einige Einschränkungen für Asylbewerberinnen und -bewerber, beispielsweise wenn es um zusätzliche Leistungen geht.

Ein Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz und auf kieferorthopädische Behandlungen besteht für diese Patientengruppe hingegen nur dann, wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Bei anderen Leistungen, die in der Regel direkt über die Karte abgerechnet werden, sind Asylbewerberinnen und -bewerber anderen Versicherten jedoch grundsätzlich gleichgestellt.

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind derzeit in Hamburg rund 4.600 Menschen leistungsberechtigt, die sich noch keine vier Jahre in Hamburg aufhalten. Bisher werden von einer Krankenkasse nur Leistungsberechtigte versorgt, die seit mindestens vier Jahren in Hamburg leben. Alle anderen Leistungsberechtigten bekommen statt einer Krankenversichertenkarte bisher einen Behandlungsschein von den zuständigen Sozialdienststellen, mit dem sie zum Arzt gehen können.

Das wird sich zum 1. Juli 2012 ändern – denn dann wird die AOK Bremen/Bremerhaven die Kosten der Krankenbehandlung direkt abwickeln, gegen vollen Kostenersatz und mit einem angemessenen Verwaltungskostenanteil.

Auch für Ärzte ist das ein Vorteil: Sie müssen keine Einzelrechnungen mehr stellen, sondern können ihre erbrachten Leistungen direkt über die Krankenversichertenkarte abrechnen, was wiederum dazu dient, dass die Bürokratie in den Behörden abgebaut wird.

Dieses Modell ist – mit Ausnahme von Bremen - bundesweit einzigartig und wird erstmals in Hamburg eingeführt.

Kontakt

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Nicole Serocka

Pressesprecherin

Freie Hansestadt Hamburg
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Pressestelle
Hamburger Straße 47
22083 Hamburg
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