Der Senat hat heute das Entwicklungskonzept für die Speicherstadt zur Kenntnis genommen und beschlossen, alle Bauleitplanverfahren, die die Speicherstadt betreffen, an sich zu ziehen und die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Durchführung der Bauleitplanverfahren zu beauftragen.
Die Speicherstadt verbindet die historische Innenstadt mit der HafenCity. Da die hafenbezogene Nutzung der Speicherstadt, insbesondere als Warenlager, in den letzen Jahren stark zurückgegangen ist, soll dieses Quartier ebenfalls zu einem Teil der Hamburger Innenstadt entwickelt werden. Planerische Grundlage dafür ist das Entwicklungskonzept Speicherstadt. Es sieht vor, die Speicherstadt zu einem innerstädtischen, lebendigen Quartier unter besonderer Berücksichtigung des Denkmalschutzes und eines möglichen künftigen von der UNESCO anerkannten Weltkulturerbes zu entwickeln. Voraussetzung für die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes ist die Entlassung der Speicherstadt aus dem Geltungsbereich des Hafenentwicklungsgesetzes.
Büros, Gastronomie und Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind schon jetzt wichtige Nutzungsbausteine in der Speicherstadt. Wünschenswert ist auch, das Wohnen neu in der Speicherstadt zu etablieren. Da für die Speicherstadt derzeit kein Hochwasserschutz besteht, ist das Wohnen aber nur sehr eingeschränkt realisierbar. Ein hochwassersicherer Rettungsweg ist nur im Anschluss an die Kibbelstegbrücke gegeben. Dort könnten mittelfristig ca. 100 Wohnungen entstehen, mit flächendeckendem Hochwasserschutz etwa 320 Wohnungen.
Die Speicherstadt soll zudem im Blickpunkt der federführend von der Kulturbehörde bearbeiteten Senatsinitiative zur Förderung der Kreativwirtschaft als Szenarienraum für künstlerische und kreativwirtschaftliche Nutzung fungieren. Im Entwicklungskonzept sind zukünftig neben günstigen Flächen für Handel und Lagerung auch Ateliers für Künstler zu verbilligten Mieten vorgesehen, und zwar auf ca. 5.000 m² für 4 Euro/m² und auf ca. 5.000 m² für 8 Euro/m².