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Der Staatsrat der Hamburger Behörde für Justiz und Gleichstellung Dr. Ralf Kleindiek: „Ich freue mich, dass uns bei den Verhandlungen im Vermittlungsverfahren ein Durchbruch gelungen ist. Es hat sich ausgezahlt, dass wir in der Sache hart verhandelt haben. Mit der nun erzielten Einigung wird die erfolgreiche gerichtliche Mediation auch in Hamburg dauerhaft gesichert. Das stärkt die einvernehmliche Streitbelegung und bedeutet eine Anerkennung der engagierten Arbeit an den Gerichten.“
Das vom Deutschen Bundestag beschlossene „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ hätte die an Gerichten durchgeführten Mediationsverfahren nur noch für eine Übergangszeit erlaubt. Damit wäre den Gerichten eine wichtige Möglichkeit zur einvernehmlichen Streitbeilegung genommen worden.
Auf Antrag Hamburgs hat der Bundesrat deshalb den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. In den anschließenden Verhandlungen koordinierte Hamburg die Position der zehn von der SPD und den Linken geführten Justizressorts.
In Hamburg wird die gerichtliche Mediation seit mehreren Jahren als ein freiwilliges Verfahren angeboten. Der Rechtsstreit wird auf Wunsch der Parteien an Richterinnen und Richter mit einer speziellen Mediationsausbildung überwiesen. Im Jahr 2011 war dies in 290 Verfahren an Hamburger Gerichten der Fall. Die Erfolgsquote lag beim Amtsgericht Hamburg bei 80 Prozent.
Staatsrat Dr. Ralf Kleindiek: „Wenn sich bei Gericht herausstellt, dass der Streit zwischen den Parteien mit dem herkömmlichen Prozess allein nicht gelöst werden kann, dann ist die gerichtliche Mediation eine sehr gute Alternative. Sie hilft den Menschen, ihre Konflikte beizulegen, und stärkt das Vertrauen in unsere Justiz.“
Die Änderung des Mediationsgesetzes muss am Mittwoch noch vom Vermittlungsausschuss bestätigt werden. Nach erneuter Beschlussfassung durch Bundestag und Bundesrat kann das Gesetz dann in Kürze in Kraft treten.