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Verbraucherschutzminister setzen weiter auf bundeseinheitliche Regeln für Hygieneampel

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Hamburg plant Einführung verbindlicher Veröffentlichungen – Bund ist für einheitliche Gesetzgebung gefragt

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Die Verbraucherschutzministerinnen und -minister der Bundesländer stehen weiter mehrheitlich hinter einem bundeseinheitlichen Modell der so genannten Hygieneampel. Durch dieses System könnten die amtlichen Hygienekontrollen für Verbraucherinnen und Verbraucher, beispielsweise an der Eingangstür von Gaststätten und Lebensmittelgeschäften, transparent gemacht werden. Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) hat aktuell im Umlaufverfahren die Aufforderung an die Bundesregierung beschlossen, eine Rechtsgrundlage für ein bundesweit einheitliches Modell zu schaffen. Eine Arbeitsgruppe der VSMK und der Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) hatte dazu eine Lösung erarbeitet, die die seitens der Wirtschaftsressorts formulierten Bedenken berücksichtigt und eine freiwillige Veröffentlichung durch die Betriebe vorsieht. Das Bundesgesetz soll eine Ermächtigungsgrundlage enthalten, die auch verpflichtende Regelungen in den Ländern möglich macht. Hamburg plant von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und die Veröffentlichungspflicht einzuführen.

„Das Thema Hygieneampel ist keineswegs vom Tisch, hier irrt Ministerin Aigner. Im Gegenteil, die Mitglieder der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) wollen mit diesem Beschluss den Bund dazu bewegen, eine für alle Länder geltende Rechtsgrundlage zu schaffen, um die Ergebnisse der amtlichen Hygienekontrollen für Verbraucherinnen und Verbraucher im gesamten Bundesgebiet nach einem einheitlichen System sichtbar machen zu können“, so die Vorsitzende der VSMK, Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Damit wird ein bundesweiter Flickenteppich der Transparenzmodelle vermieden. Länder, die von Anfang an auf Verbindlichkeit setzen, können von dieser Option Gebrauch machen.“

Mit dem Transparenzsystem sollen die Ergebnisse der Betriebskontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung im Farbverlauf von Grün bis Rot in den lebensmittelverarbeitenden Betrieben deutlich gemacht werden.

„Wir wollen die Hygieneampel, weil sie Transparenz für Verbraucher und einen Anreiz für Betriebe schafft, hohe Hygienestandards einzuhalten“, so Senatorin Prüfer-Storcks weiter. „Für vorbildliche Betriebe ist die Ampel ein Wettbewerbsvorteil. Es geht keineswegs darum, jemanden an den Pranger zu stellen oder wirtschaftlich zu schädigen. Der Verbraucher auf der anderen Seite hat aber das Recht, über schwarze Schafe der Lebensmittelbranche, die es mit der Hygiene nicht so genau nehmen und im schlimmsten Fall die Gesundheit ihrer Kunden auf Spiel setzen, informiert zu werden. Ich bedaure, dass die Wirtschaftsministerkonferenz kein verpflichtendes System mitträgt. Eine freiwillige Lösung kann zwar als Einstieg in ein späteres verpflichtendes System helfen, ist aber aus verbraucherschutzpolitischer Sicht unbefriedigend. Deshalb wollen wir in Hamburg von Anfang an eine verpflichtende Regelung einführen.“

Primäres Ziel des Systems ist es, hygienisch einwandfreie Betriebe für Verbraucher kenntlich zu machen. Nach einer Testauswertung von Kontrollergebnissen nach dem System der Hygieneampel würden über 90 Prozent der Betriebe „im grünen Bereich“ liegen. Für die Veröffentlichungen werden relevante Prüfungspunkte des regulären Überwachungsverfahrens herangezogen. Eine zusätzliche Datenerhebung erfolgt nicht. Bei relevanten Beanstandungen findet eine zeitnahe Nachkontrolle statt.

Nach Ablauf von drei Jahren soll nach der Vorstellung der VSMK eine Evaluierung und ggf. Optimierung des Transparenzsystems stattfinden. Anschließend kann darüber entschieden werden, ob das System bundesrechtlich für alle verpflichtend wird. Das vorgeschlagene Vorgehen hat den Vorteil, dass das Transparenzsystem nach bundeseinheitlichen Standards eingeführt wird und in den Ländern, in denen die Landesregierungen entsprechend entscheiden, auch verpflichtend vorgegeben werden könnte. Nach drei Jahren wäre dann ein Vergleich der Erfahrungen mit freiwilligen und verpflichtenden Systemen möglich.  

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Dennis Krämer

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Pressestelle
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
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