Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Feuerwehr Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausgleich geleisteter Mehrarbeit bei der Berufsfeuerwehr

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Innensenator Neumann: Hamburg wird Ansprüche erfüllen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Hamburg in erheblichem Umfang Ausgleichsansprüche von Feuerwehrbeamten erfüllen muss, welche im Zuge der als rechtswidrig bewerteten Arbeitszeiterhöhung von 48 auf 50 Stunden erworben wurden.

Bundesverwaltungsgericht: Hamburg muss Mehrarbeit bei der Berufsfeuerwehr ausgleichen - Innenbehörde Hamburg - FHH

Geldscheine

Eigentlich wäre ein zeitlicher Ausgleich der Zuvielarbeit geboten. Soweit dieser ohne Gefährdung des Dienstbetriebes nicht möglich ist, hat das Gericht den Berechtigten einen finanziellen Ausgleich zugesprochen. Nach erster Schätzung der Innenbehörde werden Kosten in einer Größenordnung von 20 Millionen Euro auf die Stadt zukommen, so Hamburgs Innensenator Michael Neumann:

„Die Verurteilung Hamburgs ist das Ergebnis schwerwiegender Fehler, nämlich der Entscheidung über die Erhöhung der Arbeitszeit im Jahre 1998 und das Versäumnis, nach deren Aufhebung durch den Europäischen Gerichtshof in 2005 weder Ausgleichsleistungen zu gewähren, noch finanziell Vorsorge für eine Entschädigung zu treffen. Hamburg wird die maßgeblichen Urteilsgründe schnell und sorgfältig prüfen, um so zügig wie möglich die Zahlungen leisten zu können.“

Um den berechtigten Forderungen der Feuerwehrbeamten nachzukommen, hatte Innensenator Neumann bereits im April 2012 entschieden, in einem ersten Schritt die rechtlich in jeder Hinsicht unstreitigen Ansprüche auszugleichen, ohne die heutigen Gerichtsentscheidungen abzuwarten. Seitdem hat der Senat rund 700 Feuerwehrleuten Erstattungen in Höhe von insgesamt knapp 1,5 Millionen Euro gezahlt.

Hintergrund: Streitgegenstand der Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht ist der Ausgleich der Mehrarbeit, die in den Jahren 1999 bis 2005 im Zuge der Arbeitszeiterhöhung von 48 auf 50 Stunden geleistet wurde. Der Europäische Gerichtshof hatte am 14. Juli 2005 entschieden, dass die Tätigkeiten, die von den Einsatzkräften einer staatlichen Feuerwehr ausgeübt werden, in der Regel in den Anwendungsbereich der EU-Arbeitszeitrichtlinie fallen und diese grundsätzlich einer Überschreitung der Obergrenze von 48 Wochenarbeitsstunden (einschließlich Bereitschaftsdienst) entgegensteht. Ausnahmetatbestände, auf die sich die Feuerwehr Hamburg mit Bezug auf die Besonderheiten des Einsatzdienstes berufen hatte, seien nicht einschlägig. Seit September 2005 ist die Arbeitszeit auf 48 Wochenstunden festgesetzt. Nachdem das Verwaltungsgericht Klagen auf Ausgleichszahlungen Mitte 2007 in erster Instanz abgewiesen hatte, hat das Oberverwaltungsgericht den Klägern Anfang 2011 grundsätzlich einen Zahlungsanspruch zugesprochen, der jedoch keinen Ausgleich im vollen Umfang gewährt. Dagegen haben sich die Kläger – nicht die Stadt – mit der Revision beim Bundesverwaltungsgericht gewandt. Sie verlangen u.a. einen vollständigen Ausgleich der geleisteten Mehrarbeit.

______________________________________________________________________

Die Behörde für Inneres und Sport im Internet: www.hamburg.de/innenbehoerde

-> Zum Seitenanfang

Themenübersicht auf hamburg.de

Presseservice

Anzeige
Branchenbuch