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Bundesweite Verordnung Mehr Schutz vor psychischen Belastungen bei der Arbeit

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Hamburg macht sich für eine bundesweite Verordnung stark

Bundesweite Verordnung zum Schutz vor psychischen Belastungen

Arbeitsbedingter Stress ist als ein wesentliches gesundheitliches Problem längst in aller Munde. Immer mehr Menschen werden aufgrund psychischer Störungen ärztlich behandelt. Aber bislang haben nur wenige Betriebe eine Strategie, wie sie Mitarbeiter vor psychischer Belastung bei der Arbeit schützen. Der Umgang mit arbeitsbedingter psychischer Belastung ist im Arbeitsschutz bislang unzureichend gesetzlich geregelt. Hamburg fordert deshalb verbindliche Regeln in einer bundesweiten Verordnung.

„Psychische Belastung braucht einen adäquaten Platz im betrieblichen Arbeitsschutz“, so Cornelia Prüfer-Storcks, Hamburgs Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz. Eine Verordnung soll das Arbeitsschutzgesetz künftig konkretisieren und den Umgang mit arbeitsbedingter psychischer Belastung verbindlich regeln. „Eine ins Gespräch gebrachte Selbstverpflichtung für Betriebe oder die bloße Ergänzung des Arbeitsschutzgesetzes, wie seitens der Bundesregierung aktuell auf den Weg gebracht, ist vielleicht ein erster Schritt, greift aber zu kurz. Deshalb haben wir bereits mit einem Beschluss auf Initiative Hamburgs bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz ein deutliches politisches Signal für eine Rechtsverordnung gegeben. Diese Verordnung würde ein konkretes und wirkungsvolles Instrument zur gesundheitlichen Prävention am Arbeitsplatz schaffen.“

Unternehmen sollen demnach künftig verpflichtend ermitteln, ob und welche Gefährdungen am Arbeitsplatz auftreten, etwa durch die Arbeitsaufgabe, -mittel, -organisation oder durch soziale Bedingungen. Die Verordnung soll Maßnahmen benennen, die eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch psychische Belastung verringern oder vermeiden. Ebenso sollen Risikofaktoren und Gestaltungsgrundsätze festgeschrieben werden, die in Betrieben zu berücksichtigen sind. Zudem soll die Verordnung die Anforderungen an Betriebe dabei ebenso klar wie verbindlich beschreiben, so dass die Arbeitsschutzbehörden prüfen können, ob Unternehmen diese angemessen erfüllen. Dazu reicht die von der Bundesregierung angekündigte Ergänzung des Arbeitsschutzgesetzes aus Hamburger Sicht allein nicht aus.

„Betriebe sind gefordert ihre Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gesundheitsgefährdungen möglichst erst gar nicht entstehen“, so Senatorin Prüfer-Storcks. „Im Arbeitsschutz gibt es für viele Arbeitsbelastungen verbindliche Regelungen, wie beispielsweise zum Heben und Tragen oder zur Bildschirmarbeit. Aber für den Umgang mit psychischer Belastung fehlen sie. Wenn die Bundesregierung hier nicht handelt und das Arbeitsschutzgesetz nicht mit einer Verordnung konkretisiert, werden wir gemeinsam mit anderen Ländern mit einer Bundesratsinitiative aktiv werden.“

Ihre Position werden die Länder auch bei der Veranstaltung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ am 29. Januar in Berlin noch einmal verdeutlichen. Dort wird Kristin Alheit, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, die Forderungen der Länder u.a. gegenüber Ministerin Dr. Ursula von der Leyen vertreten.

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Dennis Krämer

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Pressestelle
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
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