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Altenpflegeumlageverordnung Pflege sichern und Ausbildungsplätze schaffen durch gerechtere Kostenverteilung

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Hamburgische Altenpflegeumlageverordnung zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung beschlossen

Der Senat hat ein wichtiges Instrument zur Gewinnung neuer Ausbildungsplätze im Gesundheits- und Pflegebereich verabschiedet: die Altenpflegeumlage. Ziel der Umlage ist es, einem drohenden Mangel an Altenpflegekräften in Hamburg vorzubeugen und vielen Interessenten eine Ausbildung zu ermöglichen. Pflegeeinrichtungen, die keine Ausbildungsplätze anbieten, sollen auf diese Art an den Mehrkosten der Ausbildungsbetriebe beteiligt und so Wettbewerbsnachteile vermieden werden.

Altenpflegeumlageverordnung zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung

„Mit der neuen Umlagefinanzierung wollen wir die Kosten der Ausbildung gerechter auf alle Einrichtungen der Altenpflege verteilen und damit einen Anreiz geben, mehr Ausbildungsplätze zu schaffen“, so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Das neue Hamburger Finanzierungverfahren in der Altenpflegeausbildung und der Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz bietet die große Chance für deutlich mehr Ausbildungsplätze sowohl in der dreijährigen Altenpflegeausbildung als auch in der zweijährigen Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz.“ Mit der Altenpflegeumlage wird es in allen teil- und vollstationären Pflegesätzen sowie ambulanten Vergütungen einen einrichtungsspezifischen Umlagebetrag zur Deckung der hamburgweit erforderlichen Ausbildungsvergütungen geben. Diese Beiträge kommen den Pflegeeinrichtungen zugute, die Pflegekräfte ausbilden.

Auch die in der Hamburgischen Pflegegesellschaft e.V. (HPG) zusammengeschlossenen Trägerverbände der hamburgischen Pflegebetriebe haben sich für die Einführung einer Altenpflegeumlage ausgesprochen. Martin Sielaff, Geschäftsführer der Hamburgischen Pflegegesellschaft: „Die Hamburgische Pflegegesellschaft hat die Einführung eines Umlageverfahrens gefordert als einen wichtigen Baustein, um die Ausbildung von Altenpflegefachkräften - angesichts des Fachkräftemangels - zu fördern, zumal die Anzahl der dringend benötigten Ausbildungsverhältnisse in den nächsten Jahren steigen wird. Die HPG begrüßt die Einführung der Umlage mit einer entsprechenden Refinanzierung der Kosten der Ausbildung zu Altenpflegefachkräften und geht in die Verantwortung, diese Verordnung mit der Stadt umzusetzen. Alle Beteiligten müssen weitere Anstrengungen unternehmen, die Rahmenbedingungen und das Image der Pflegeberufe zu verbessern, um der Hamburger Bevölkerung weiterhin qualitativ hochwertige Pflegeleistungen anbieten zu können. Dazu gehört, dass alle Kostenträger wie vereinbart zur Refinanzierung der Umlagekosten beitragen.“

Bundesweit sowie auch in Hamburg gibt es in der Altenpflege eine hohe Nachfrage nach Pflegefachkräften und eine große Zahl unbesetzter Stellen. Befragungen aus 2012 zufolge werden in Hamburg fast 600 Altenpflegerinnen und Altenpfleger, 300 Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger sowie ca. 600 Assistenzkräfte in der Pflege gesucht.

Das Angebot an Ausbildungsplätzen lag 2012 in der Hansestadt hingegen lediglich bei 430 in der Altenpflege und 170 in der Gesundheits- und Pflegeassistenz. Durch die Altenpflegeumlage sollen diese Plätze gesteigert und die Lücke zwischen Bedarf und Angebot deutlich verkleinert werden.

Derzeit werden in der stationären Pflege die Aufwendungen für Ausbildungsvergütungen vollständig in den Pflegesätzen berücksichtigt. Damit erhalten ausbildende Pflegeheime zwar eine Refinanzierung ihrer Aufwendungen, aber die höheren Preise stellen einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Pflegeheimen dar, die nicht ausbilden. Diese können ihre Leistungen preisgünstiger anbieten und von der Ausbildungsleistung der anderen Einrichtungen profitieren. Auch ambulante Pflegedienste bilden bisher relativ wenige Interessenten aus, stellen aber von anderen ausgebildete Pflegekräfte ein. Die Umlagefinanzierung hebt diese Wettbewerbsnachteile auf. Alle Pflegeeinrichtungen zahlen ab 2014 in einen Ausgleichsfonds ein, der von der Hamburgischen Pflegegesellschaft e.V. verwaltet wird. Ausbildende Einrichtungen erhalten aus diesem Fonds ihre Aufwendungen für Ausbildungsvergütungen erstattet.

Die Umlage wurde durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz auf ihre Eignung und Rechtmäßigkeit geprüft und für zulässig befunden. Hamburg folgt damit Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, in denen eine Altenpflegeumlage bereits in Kraft ist.

Der Senat hat zudem bereits mit verschiedenen anderen Maßnahmen auf den erwarteten Fachkräftebedarf in der Pflege reagiert. Dazu gehören u.a. eine Imagekampagne über den Beruf, die Zusage von Berufsschulplätzen für alle, die einen Ausbildungsplatz haben sowie die Übernahme der Ausbildungskosten für das dritte Jahr bei Umschulungen.

Kontakt

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Dennis Krämer

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Pressestelle
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
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