Die Bundesstraße soll auf einer Länge von rund 4,6 km mit den östlich gelegenen Bahnanlagen gebündelt werden. Neben dem geplanten vierstreifigen Neubau der Bundesstraße und dem Umbau der Anschlussstelle HH-Wilhelmsburg-Süd sind Anpassungen der Eisenbahnbetriebsanlagen sowie die Herstellung umfangreicher Lärmschutzanlagen vorgesehen. Weiterhin ist eine Anschlussstelle HH-Wilhelmsburg-Mitte mit Anbindung an die Rotenhäuser Straße geplant.
An Straße und Gleisen sind Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von rund 15,1 km und einer Höhe von überwiegend 4 Metern oder mehr geplant. Dadurch werden bedeutende Verbesserungen der Lärmsituation erreicht. Wo gesetzliche Lärmgrenzwerte dennoch nicht eingehalten werden können, gewährt der Beschluss Ansprüche auf Entschädigungszahlungen für Lärmschutzmaßnahmen an den betroffenen Gebäuden. Wegen der Eingriffe in Natur und Landschaft sind Ausgleichsmaßnahmen auf Flächen in Hamburg-Wilhelmsburg und Bergedorf vorgesehen.
Der Planfeststellungsbeschluss wird jetzt öffentlich gemacht, indem über Beschluss, den wesentlichen Inhalt und die öffentliche Auslegung im Amtlichen Anzeiger und in örtlichen Tageszeitungen informiert wird. Vom 01. Juli 2013 bis 15. Juli 2013 erfolgt die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und im Bezirksamt Bergedorf (wegen der dort vorgesehenen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen). Darüber hinaus werden alle Einwenderinnen und Einwender, Naturschutzvereine, Behörden und anderen Träger öffentlicher Belange, die am Verfahren beteiligt waren, über den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses benachrichtigt.
Der Beschluss wird ab 1. Juli 2013 auch veröffentlicht auf der Seite Wilhelmsburger Reichsstraße.
Gegen den Beschluss kann bis zum 15. August 2013 Klage vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingereicht werden.