In der Praxis werden bereits seit Jahren vielfach nur noch Batterie- oder Akku-Leuchten verwendet. Daneben musste nach der veralteten Vorschrift der StVZO trotzdem immer ein Dynamo am Fahrrad vorhanden sein. Dieser alte Zopf wird jetzt abgeschnitten; Fahrradfahrer haben nun die freie Wahl, mit welcher Energiequelle sie Scheinwerfer und Schlussleuchte am Fahrrad betreiben wollen.
Die Bundesregierung arbeitet seit Jahren an einer Neuregelung der Rechtsvorschriften zur Fahrradbeleuchtung, hat aber bisher keinen Vorschlag dazu vorgelegt.
Hamburg ist deswegen jetzt aktiv geworden und hat dafür gesorgt, dass eine moderne und praxisgerechte Rechtsvorschrift zur Fahrradbeleuchtung in die StVZO aufgenommen wird.