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1. Halbjahr 2013 40 Prozent mehr Einbürgerungen im ersten Halbjahr 2013

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Hamburg fordert Hinnahme der Mehrstaatigkeit

Am heutigen Dienstag (6. August) haben Hamburgs Innensenator Michael Neumann und die Leiterin des Einwohner-Zentralamtes, Johanna Westphalen, die Halbjahresbilanz der Einbürgerungen vorgestellt. Von Januar bis Juni 2013 hat es gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres bei der Zahl der Einbürgerungen einen deutlichen Anstieg um rund 40 Prozent gegeben. 3.747 Hamburgerinnen und Hamburger haben in diesem Zeitraum den deutschen Pass erhalten (1. Halbjahr 2012: 2.687).

- Innenbehörde Hamburg - FHH

Entwicklung der Einbürgerungszahlen

Der Senat hatte im vergangenen Jahr entschieden, sieben weitere Stellen für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen im Einwohner-Zentralamt zu schaffen, die zum 1. Oktober 2012 mit Nachwuchskräften besetzt werden konnten. Die Erwartung, dass damit nach Ende der Einarbeitungszeit viele Verfahren künftig schneller zum Abschluss gebracht werden können, hat sich erfüllt. So reduzierte sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Einbürgerungsantrags seit Ende 2010 um fast vier Monate.

Die Entwicklung der Halbjahresergebnisse seit 2011 sieht in absoluten Zahlen wie folgt aus:

Halbjahre

Einbürgerung (inkl. Einbürgerungsinitiative)

erfolgt

beantragt

1. Halbjahr 2011

2.854

2.622

2. Halbjahr 2011

2.785

2.627

1. Halbjahr 2012

2.687

3.565

2. Halbjahr 2012

3.049

3.599

1. Halbjahr 2013

3.747

3.768

Die Zahl aller Einbürgerungsanträge ist gegenüber den Halbjahresergebnissen des Vorjahres um rund sechs Prozent auf 3.768 gestiegen. Der kontinuierliche Anstieg seit 2012 ist das Ergebnis der im Dezember 2011 angelaufenen Einbürgerungsinitiative. Hier ist der Anstieg noch deutlicher:

Halbjahre

Zahl der Anträge unter Berufung auf die Einbürgerungsinitiative

Dez. 2011 und 1. Halbjahr 2012

 797

2. Halbjahr 2012

 1.131

1. Halbjahr 2013

 1.409

Seit Dezember 2011 wirbt der Senat durch ein persönliches Anschreiben des Ersten Bürgermeisters für die deutsche Staatsbürgerschaft. Von den rund 137.000 Hamburgerinnen und Hamburgern ohne deutschen Pass, die die zeitlichen und aufenthaltsrechtlichen Mindestvoraussetzungen erfüllen, wurden bis Ende Juni 2013 rund 75.000 Bürgerinnen und Bürger in alphabetischer Reihenfolge angeschrieben und zur Einbürgerung ermutigt. Das Schreiben soll aber nicht nur für die deutsche Staatsangehörigkeit werben, sondern es geht auch um eine weiterentwickelte Willkommenskultur für die Bevölkerung mit ausländischen Wurzeln.

Die Innenbehörde geht im Übrigen davon aus, dass der Wunsch zur Einbürgerung deutlich ausgeprägter ist, als es die Antragszahlen widerspiegeln. Im Vorfeld der bevorstehenden Bundestagswahl besteht offenbar die Hoffnung, dass es nach der Wahl zur Einführung der doppelten Staatsangehörigkeit kommen könnte. Möglicherweise warten viele Einbürgerungswillige vor diesem Hintergrund die weitere politische Entwicklung ab. Denn die größte Hürde beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist für viele Menschen nach wie vor der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit und damit ein Stück von Identität. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt behalten 57,3 Prozent der Eingebürgerten ihre angestammte Staatsangehörigkeit, weil z. B. das ursprüngliche Heimatland den Betroffenen nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt.

Neben den Unsicherheiten hinsichtlich der doppelten Staatsangehörigkeit ist für viele junge Menschen die Optionspflicht – also der Zwang, sich für oder gegen die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden zu müssen – ein Ärgernis. Bis Ende 2012 sind 445 junge Menschen optionspflichtig geworden. In drei Fällen trat bisher der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ein. 177 Personen haben noch nicht reagiert, obwohl die Behörde die Betroffenen bis zu viermal seit Vollendung des 18. Lebensjahres schriftlich über die Sach- und Rechtslage informiert hatte. In allen anderen Fällen haben sich die Betroffenen für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden.

Innensenator Michael Neumann: „Die Hinnahme der Mehrstaatigkeit und die Abschaffung der weltfremden Optionspflicht sind ein langjähriges Anliegen des Senats. Hamburg hat deshalb gemeinsam mit anderen Bundesländern Anfang Juli im Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Jetzt ist der Bundestag gefordert, den Weg für ein modernes Staatsbürgerschaftsrecht endlich freizumachen.“

Hintergrund Optionspflicht

Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 erhält jedes in der Bundesrepublik Deutschland geborene Kind ausländischer Eltern mit der Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sich mindestens ein Elternteil mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht seit wenigstens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält. Wenn diese Kinder volljährig werden, müssen sie sich - nach geltender Rechtslage - zwischen der deutschen und der durch Abstammung erworbenen ausländischen Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden. Haben sie sich bis zum 23. Lebensjahr nicht entschieden, verlieren sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

Diese Regelung gilt auch rückwirkend für Kinder, die nach 1990 geboren sind und aufgrund einer Übergangsregelung im Jahr 2000 auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zur angestammten Staatsangehörigkeit erwerben konnten.

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