Zu den heute bekannt gewordenen Ergebnissen der Untersuchung der Kanzlei Clifford Chance zu früheren Aktien-Arbitrage-Geschäften der HSH Nordbank nimmt Finanzsenator Peter Tschentscher wie folgt Stellung:
„Bankgeschäfte, die darauf abzielen, den Steuerzahler zu schädigen, sind für eine Landesbank und jedes andere seriöse Finanzinstitut völlig unvertretbar. Der Vorstand der HSH Nordbank hat bereits Ende 2012 die Kanzlei Clifford Chance mit einer unabhängigen Prüfung in dieser Sache beauftragt. Es ist ausdrücklich anzuerkennen, dass die HSH die Aufklärung ihrer früheren Geschäfte auf eigene Veranlassung aktiv betreibt. Gleichwohl ist der von Clifford Chance festgestellte Umfang der Transaktionen mit möglicherweise missbräuchlichen Steuererstattungen erschreckend. Die Cum-Ex-Geschäfte wurden nach den Ermittlungen der Kanzlei bis Mai 2011 durchgeführt. Sie können zu erheblichen Steuernachzahlungen führen.
Unsere Steuerverwaltung verfolgt seit geraumer Zeit – auch in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft – Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Steuererstattungsverfahren bei Banken und Finanzdienstleistern. Sie führt unter anderem einen Musterprozess beim Bundesfinanzhof, um die Rechtswidrigkeit von Cum-Ex-Geschäften feststellen zu lassen, entsprechende Steuernachzahlungen zu fordern und ggf. auch steuerstrafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Die Hamburger Steuerverwaltung wird den von der HSH Nordbank angekündigten aktuellen Clifford Chance-Bericht intensiv prüfen und die erforderlichen Konsequenzen ziehen.“