
Bild: © Behörde für Inneres und Sport
Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Flüchtlinge bundesweit nochmals deutlich gestiegen: Hamburg wurden 3.619 Asylbewerber zugewiesen. Damit korrespondieren steigende Zahlen bei der Gewährung eines Bleiberechts (1.728 Personen) und bei Rückführungen (724 Personen).
Einreise und Aufenthalt von Flüchtlingen
Von den 7.833 im Jahr 2013 in Hamburg Asylsuchenden wurden 4.214 Personen im Rahmen des bundesweiten Verteilungsverfahrens anderen Bundesländern zugewiesen, 3.619 verblieben in Hamburg (im Jahr 2012 waren es 2.091 Personen). Im Rahmen der Erstaufnahme hat insbesondere die Zahl der Personen zugenommen, die öffentlich untergebracht werden mussten, nämlich von 1.559 im Jahr 2012 auf 3.010 Personen im Jahr 2013. Vergleichszahlen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr | Meldung als Asylsuchende (vor Verteilung) | davon Verbleib in Hamburg | darunter mit Unterbringungs-bedarf |
2013 | 7.833 | 3.619 | 3.010 |
2012 | 5.022 | 2.091 | 1.559 |
2011 | 3.791 | 1.546 | 931 |
2010 | 3.574 | 1.378 | 878 |
2009 | 1.971 | 770 | 363 |
Die 3.619 Hamburg zugewiesenen Asylsuchenden stammen u.a. aus folgenden Hauptherkunftsländern:
Hauptherkunftsländer | Zahl der in Hamburg verbliebenen Personen |
Afghanistan | 651 |
Serbien | 555 |
Syrien | 418 |
Mazedonien | 316 |
Iran | 297 |
Bosnien und Herzegowina | 201 |
Zum 31.12.2013 befanden sich insgesamt 4.136 Personen in einem laufenden Asylerst- oder Folgeverfahren, im Vorjahr waren es 2.740 Verfahren (Quelle: Ausländerzentralregister).
Ist das Asylverfahren durch ablehnenden Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vollziehbar abgeschlossen und ggf. gerichtlich bestätigt worden, sind die Betroffenen zur Ausreise verpflichtet. Kann die Ausländerbehörde diese Verpflichtung nicht durchsetzen, weil z. B. die notwendigen Heimreisedokumente fehlen, wird der Aufenthalt bis zur Beseitigung des Abschiebungshindernisses geduldet. Am 31.12.2013 waren 3.941 Personen als Inhaber einer Duldung erfasst, im Vorjahr waren es 4.323.
Bleiberecht
Im Jahr 2013 wurden 1.728 positive Entscheidungen zugunsten von Ausreisepflichtigen getroffen. Dazu zählen auch 38 Personen, für die die Härtefallkommission ein positives Votum abgeben hat. Zum Vergleich: Im Jahr 2012 wurden insgesamt 1.194 positive Entscheidungen getroffen. Der deutliche Anstieg ergibt sich u.a. aus der zunehmenden Zahl von Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das insbesondere bei afghanischen und syrischen Staatsangehörigen einen Abschiebungsschutz feststellt. Aktuell sind 9.485 Personen aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen im Besitz eines Aufenthaltstitels (Quelle: Ausländerzentralregister), haben also ein Bleiberecht erhalten. Gut integrierte Flüchtlinge sollen künftig eine Perspektive für einen rechtmäßigen Aufenthalt bekommen. Hamburg hatte dazu bereits 2012 eine Bundesrats-Initiative gestartet, die in die von der Bundesregierung geplante stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung eingeflossen ist. Hamburgs Innensenator Michael Neumann: „Wir wollen, dass Menschen, die in unserer Gesellschaft angekommen sind, auch bei uns bleiben können.“
Rückführungen
Die deutliche Zunahme der Flüchtlingszahlen wirkt sich zwangsläufig darauf aus, dass das Bundesamt nicht nur positive Entscheidungen trifft, sondern auch in einer Reihe von Fällen den Asylantrag ablehnt. Im Jahr 2013 erfolgten insgesamt 724 Rückführungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
Jahr | Abschiebungen | Überstellung in Drittländer | überwachte Ausreisen | Summe |
2013 | 233 | 86 | 405 | 724 |
2012 | 204 | 55 | 254 | 513 |
2011 | 206 | 78 | 161 | 445 |
2010 | 177 | 100 | 174 | 451 |
2009 | 222 | 68 | 192 | 482 |
Die aus Haft erfolgten Abschiebungen sind dagegen auf 136 Personen (darunter 58 aus Strafhaft) zurückgegangen, im Vorjahr waren es noch 160. Mit der überwachten Ausreise wurde zunehmend das mildere Mittel gegenüber der Abschiebungshaft gewählt.
Die Hauptherkunftsländer der zurückgeführten Personen sehen im Jahr 2013 wie folgt aus:
Hauptherkunftsländer | Zahl der Personen |
Serbien | 154 |
Russland | 111 |
Mazedonien | 82 |
Bosnien-Herzegowina | 50 |
Polen | 44 |
Türkei | 43 |
Rückfragen der Medien:
- Behörde für Inneres und Sport, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frank Reschreiter, Tel. 040 – 42839-2673
E-Mail: pressestelle@bis.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/innenbehoerde - Behörde für Inneres und Sport, Einwohner-Zentralamt
Norbert Smekal, Tel.: 040 – 42839-2403
E-Mail: pressestelle@eza.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/eza
Weitere Informationen im Internet:
Einwohner-Zentralamt
Startseite zum Internetangebot des Einwohner-ZentralamtesJahresbilanzen
Bilanzen der Behörde für Inneres und Sport
Die Behörde für Inneres und Sport im Internet: www.hamburg.de/innenbehoerde