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Prävention Body-Cams sollen Polizeibeamte vor Angriffen schützen

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Senat verabschiedet Gesetzentwurf zur mobilen Videoüberwachung zum Schutz der Polizeibediensteten

Der Senat hat am Dienstag, 2. September, einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) beschlossen, mit dem der Einsatz mobiler Videoüberwachungsgeräte – sog. Body-Cams – geregelt wird.

Bodycams für Hamburgs Polizisten - Innenbehörde Hamburg - FHH

Bodycam
Dabei tragen die Polizeibeamten eine Kamera am Körper und können ein Einsatzgeschehen dokumentieren, wenn sie Grund zu der Annahme haben, dass die Situation einen gewalttätigen Verlauf nehmen kann. Mit den anlassbezogenen Videoaufzeichnungen sollen potentielle Gewalttäter abgeschreckt werden, da die aufgezeichneten Daten auch in einem sich anschließenden Strafverfahren verwendet werden dürfen.

Die vorgeschlagene Regelung ermöglicht sowohl Bild- als auch Tonaufzeichnungen, die stets offen erfolgen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kamera nicht ständig läuft, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen aktiviert werden darf:

  • im öffentlich zugänglichen Raum, nicht aber in Bereichen, die der Tätigkeit von Berufsgeheimnisträgern dienen (§53 Abs. 1 Strafprozessordnung),
  • bei der Durchführung einer Maßnahme zur Gefahrenabwehr oder zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten und
  • wenn es nach den Umständen zum Schutz der Vollzugsbediensteten vor Gefahren für Leib und Leben erforderlich ist.

Zunächst sollen vier Kameras für ein einjähriges Pilotverfahren beschafft werden, das im Bereich St. Pauli an den Wochenenden abends und nachts durchgeführt werden soll. Die Kosten von ca. 20.000 Euro werden aus dem Betrag von 3 Mio. Euro finanziert, den die Hamburgische Bürgerschaft im Juli 2014 auf Antrag des Senats für die Optimierung der Sicherheitsausstattung und persönlichen Schutzausrüstung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zur Verfügung gestellt hatte (Bürgerschaftsdrucksache 20/11719).

Innensenator Michael Neumann betont den präventiven Ansatz des Vorhabens: „Wir wollen unsere Polizeibeamtinnen und –beamten so gut wie möglich vor gewalttätigen Angriffen schützen. Die positiven Erfahrungen, die die hessische Polizei mit dem Einsatz der Body-Cams gemacht hat, haben mich überzeugt. Ich gehe davon aus, dass ihr Einsatz auch in Hamburg deeskalierend wirken wird.“

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Die Behörde für Inneres und Sport im Internet: www.hamburg.de/innenbehoerde

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