
Bild: © glasseyes view / flickr.com CC BY-SA 2.0
Die Behörde für Inneres hat dazu den Betreiber der Zentralen Erstaufnahme, der f&w fördern und wohnen, zu den vertraglichen Verpflichtungen des Sicherheitsdienstes in der ZEA befragt. Dabei ging es nicht zuletzt um die Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter und die Möglichkeiten des Auftraggebers, auf die Auswahl des Personals Einfluss zu nehmen, insbesondere mögliches Fehlverhalten zu sanktionieren.
Die Antworten stellen wir Ihnen hier als Orginaldokument zur Verfügung:
Download:
Antwort von f & w fördern und wohnen vom 30.09.2014
PDF-Datei, 3 Seiten, 101 kB
Die Behörde für Inneres und Sport im Internet: www.hamburg.de/innenbehoerde