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Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2015 Der Landeswahlausschuss hat sechs neue Parteien und Wählervereinigungen zugelassen

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Am Freitag, 5. Dezember 2014, hat der Landeswahlausschuss beschlossen, sechs Vereinigungen als Partei oder Wählervereinigung anzuerkennen und damit für die Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2015 zuzulassen:

Sechs neue Parteien und Wählervereinigungen für die Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2014 zugelassen - Innenbehörde Hamburg - FHH

  • Alternative zu Deutschland (AzD) als Wählervereinigung,
  • Die GERADE Partei (DGP) als Partei,
  • Hamborg raus aus Altøna (HaraAlt) als Wählervereinigung,
  • Hamburger Bürger-Liste (HHBL) als Wählervereinigung,
  • HUMANWIRTSCHAFTSPARTEI (HUMANWIRTSCHAFT) als Partei,
  • Neue Liberale (Liberale) als Partei.

Diese Vereinigungen erfüllten die - formalen – Kriterien (Unterschrift von drei Vorstandsmitgliedern, Satzung, Nachweis der satzungsgemäßen Bestellung des Vorstands sowie bei Parteien ein Parteiprogramm), nach denen sie als Partei bzw. als Wählervereinigung anerkannt werden konnten. Eine Vereinigung, die Kreusel-Partei Hude-Wüsting, erfüllt sie nicht und wurde nicht anerkannt.

Parteien, die bereits im Bundestag oder einem Landtag vertreten sind oder deren Parteieigenschaft zur letzten Bundestagswahl vom Bundeswahlausschuss festgestellt worden ist sowie Einzelkandidierende, müssen dieses Zulassungsverfahren nicht durchlaufen (Anlage 1). Elf dieser Parteien und fünf Einzelpersonen wollen sich voraussichtlich an der Bürgerschaftswahl beteiligen, insgesamt also 17 Parteien und Wählervereinigungen (Anlage 2).

Bis zum 11. Dezember 2014, 16 Uhr müssen alle zugelassenen Wahlbewerber ihre Wahlvorschläge mit den Listen ihrer Kandidierenden für die Landeslisten bei dem Landeswahlleiter und für die Wahlkreislisten bei der jeweiligen Bezirkswahlleitung einreichen. Am 19. Dezember 2014 entscheiden der Landeswahlausschuss und die Bezirkswahlausschüsse, welche Parteien und Wählervereinigungen mit welchen Kandidatinnen und Kandidaten sowie welche Einzelpersonen auf die jeweiligen Stimmzettel kommen.

Downloads:

  • Anlage 1

    Feststellung des Landeswahlleiters über die Parteien, die sich an der Bürgerschaftswahl beteiligen dürfen, weil sie im Deutschen Bundestag oder einem Landesparlament vertreten sind oder deren Parteieigenschaft zur letzten Wahl zum Deutschen Bundestag anerkannt worden ist
    PDF-Datei, 86 kB

  • Anlage 2
    Parteien und Einzelkandidierende, die sich voraussichtlich an der Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2015 beteiligen wollen
    PDF-Datei, 80 kB

Rückfragen der Medien:

Die Behörde für Inneres und Sport im Internet: www.hamburg.de/innenbehoerde

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