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Neues Gesetz I Jugendarrest in Hamburg

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Neues Jugendarrestvollzugsgesetz tritt in Kraft

Jugendarrestgesetz Hamburg - FHH

Zum Jahreswechsel ist das neue Hamburgische Jugendarrestvollzugsgesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird die Grundlage für einen sicheren und erzieherisch ausgestalteten Vollzug des Jugendarrestes in Hamburg gelegt.

Senatorin Jana Schiedek Senatorin Jana Schiedek

Justizsenatorin Jana Schiedek: „Der Jugendarrest soll jungen Täterinnen und Tätern eindringlich bewusst machen, dass sie für das begangene Unrecht einstehen müssen. Wir wollen die kurze Zeit des Arrestes aber auch dafür nutzen, um mit ihnen zu arbeiten. Bloßes Wegsperren bringt niemanden weiter“. 

Das Jugendarrestvollzugsgesetz regelt die inhaltliche Ausgestaltung des Vollzugs und die Voraussetzungen für Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen. Dies betrifft zum Beispiel Durchsuchungen oder besondere Sicherungsmaßnahmen. Mit der gesetzlichen Regelung wird die Konsequenz aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006 gezogen, wonach es für den – in Hamburg mittlerweile durch das Hamburgische Jugendstrafvollzugsgesetz geregelten – Jugendstrafvollzug einer eigenständigen gesetzlichen Grundlage bedarf. Für den Jugendarrestvollzug haben bisher nur Nordrhein-Westfalen und Brandenburg ein Jugendarrestvollzugsgesetz verabschiedet.
Der Jugendarrest wird in Hamburg auf der Elbinsel Hahnöfersand vollzogen. Er wird von Jugendrichterinnen und Jugendrichtern verhängt. Auf der Elbinsel stehen in einem gesonderten Gebäude der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand 20 Arrestplätze (14 männlich, 6 weiblich) zur Verfügung. Die Jugendarrestanstalt wird von einer Jugendrichterin geleitet. 

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