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Bundespolitik An der 938. Sitzung des Bundesrates am 6. November 2015 nehmen der Erste Bürgermeister Olaf Scholz, Senatorin Dr. Melanie Leonhard und Staatsrat Wolfgang Schmidt teil.

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Die Tagesordnung umfasst 48 Punkte.

An der 938. Sitzung des Bundesrates am 6. November 2015 nehmen der Erste Bürgermeister Olaf Scholz, Senatorin Dr. Melanie Leonhard und Staatsrat Wolfgang Schmidt teil.

I Personalien

Neuer Bundesratspräsident Stanislaw Tillich hält Antrittsrede

Der neu gewählte Präsident des Bundesrates, Stanislaw Tillich, wird zum Beginn der Amtszeit seine Antrittsrede halten. Der Ministerpräsident Sachsens hat das Amt turnusgemäß am 1. November von seinem Vorgänger Volker Bouffier, dem Ministerpräsidenten Hessens, übernommen. Stanislaw Tillich wird die Präsidentschaft bis zum 31. Oktober 2016 ausüben.

II Hamburger Positionen

Atomausstieg: Bundesrat hält Kostennachhaftung für nicht ausreichend

Der Bundesrat wird sich am Freitag in einem ersten Beratungsdurchgang mit den Plänen der Bundesregierung befassen, die Haftung für die Kosten des Atomausstiegs zu regeln. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Energieversorger für die Kosten von Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke sowie der Entsorgung radioaktiver Abfälle in die Verantwortung zu nehmen. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kraftwerkbetreibers soll künftig das Mutterunternehmen die Kosten für den Rückbau und die Entsorgung tragen. Diese Haftung kann auch nicht dadurch begrenzt oder umgangen werden, dass man den Konzern neu strukturiert. Mit diesen Neuregelungen soll verhindert werden, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Falle einer Insolvenz der Betreibergesellschaft für die Kosten aufkommen müssen. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich das Ziel des vorgelegten Gesetzentwurfs, hält ihn aber nur für einen ersten Schritt, um dem Verursacherprinzip gerecht zu werden. Insbesondere ist nach Meinung der Länder mit der Haftungsregelung noch nicht die tatsächliche Verfügbarkeit der notwendigen finanziellen Mittel gesichert. Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission zur Überprüfung der Finanzierung sollte den Auftrag erhalten, entsprechende Vorschläge zu erarbeiten.

Kraft-Wärme-Kopplung: Hamburg setzt sich für Förderung innovativer Vorhaben ein

Die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen soll neu geregelt werden. Damit möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die klimafreundliche Technologie auch in Zukunft eine wichtige Rolle für die Energiewende in Deutschland spielt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung berät die Länderkammer am Freitag in einem ersten Durchgang. Im Zentrum der Novelle steht die verbesserte Förderung von neuen Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Dabei soll gezielt die Umstellung auf eine besonders CO2-arme Erzeugung durch Gas unterstützt werden. Neubauprojekte, die eine kohlebefeuerte KWK-Anlage ersetzen, sollen zusätzlich einen Bonus erhalten; während neue oder modernisierte KWK-Anlagen, die Strom und Wärme auf Basis von Stein- oder Braunkohle erzeugen, künftig nicht mehr gefördert werden. Nach intensiven Beratungen in den Fachausschüssen wird der Bundesrat am Freitag eine umfangreich Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgeben. Darin fordern die Länder u.a. eine Korrektur des KWK-Ausbauziels auf 25 Prozent der gesamten Nettostromerzeugung sowie bessere Regelungen zur Eigenstromförderung und zur Förderung von Wärmenetzen und Speichern. Hamburg setzte sich mit eigenen Anträgen insbesondere für eine stärkere Förderung von Nahwärmenetzen und für die Möglichkeit einer Förderung von KWK-Anlagen ein, die erst 2025 in den Dauerbetrieb gehen. Zudem fordert Hamburg, KWK-Anlagen mit innovativen Anwendungsbereichen durch verlängerte Fristen gesondert zu berücksichtigen, da es sich häufig um sehr komplexe Vorhaben handelt, für deren Realisierung ein deutlich größerer Zeithorizont benötigt wird als bei etablierten Projekten. In der Hafenstadt Hamburg betrifft dies insbesondere die sogenannten ‚Powerbargen‘. Mit Hilfe dieser schwimmenden Flüssiggas-Kraftwerke sollen die im Hafen liegenden Kreuzfahrtschiffe künftig mit umweltfreundlicher Energie versorgt werden. Im Mai dieses Jahres wurde das weltweit erste schwimmende Minikraftwerk dieser Art im Hamburger Hafen in Betrieb genommen.

Luftverkehr: Länder beraten strengere Regeln für Flughäfen

Das geltende Luftverkehrsrecht Deutschlands wird den europäischen Anforderungen zur Umweltverträglichkeit nicht gerecht. Die Europäische Kommission hatte deshalb vor zwei Jahren ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im Juli 2012 ein ähnliches Urteil gefällt. Nun hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Vorgaben insbesondere in den Bereichen Flugroutenfestlegung, Flughäfen und Flugbetrieb in nationales Recht umgesetzt werden sollen. So wird u.a. klargestellt, dass die notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung bereits umfassend im Zulassungsverfahren eines Flughafens durchgeführt werden muss. Dabei soll der gesamte räumliche Einwirkungsbereich mit einbezogen werden, d.h. auch die Bereiche in denen der An- und Abflugverkehr nicht ausgeschlossen werden kann. Die Fachausschüsse des Bundesrates haben den Gesetzentwurf umfangreich beraten, sodass dem Plenum mehrere Empfehlungen zur Abstimmung vorliegen. Eine voraussichtlich klare Mehrheit wird beispielsweise eine Empfehlung des Verkehrsausschusses finden, wonach das Bußgeld bei Verstößen gegen das Nachtflugverbot künftig erhöht werden sollte.

Förderung der Windenergie: Hamburg plädiert für Erhalt der Akteursvielfalt

Hamburg unterstützt eine Entschließung Nordrhein-Westfalens, die die Bundesregierung auffordert, Windkraftanlagen mit einer Leistung von bis zu sechs Megawatt von einer Ausschreibungspflicht auszunehmen. Die bisherige Regelung der Bundesregierung schöpft den europarechtlichen Rahmen bei weitem nicht aus und sieht einen Ausschreibungsverzicht lediglich bei Anlagen von weniger als einem Megawatt vor. Hamburg unterstützt dieses Anliegen insbesondere auch, um zu verhindern, dass sich nur noch große Unternehmen auf die Ausschreibungen bewerben.

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werden der Ehe weiter angeglichen

Mit voraussichtlich großer Mehrheit wird der Bundesrat das Gesetz der Bundesregierung zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner am Freitag passieren lassen. Damit wird die Eingetragene Lebenspartnerschaft in einer Vielzahl von Gesetzestexten, insbesondere im Zivil- und Verfahrensrecht, weiter an die Ehe angeglichen. Dabei sind die Änderungen überwiegend redaktionell: häufig wird lediglich der Begriff ‚Ehegatte‘ durch das Wort ‚Lebenspartner‘ ergänzt. Eine vollständige Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe, wie von der Länderkammer mehrfach gefordert (Beschlüsse 196/13 und 274/15), erfolgt indes nicht. Insbesondere enthält das Gesetz keine Aussagen zum Adoptionsrecht. Gemeinsam mit anderen Ländern hält Hamburg deshalb am Ziel der Öffnung der Ehe fest. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf haben die Länder vorgeschlagen, das Bürgerliche Gesetzbuch insoweit zu ergänzen, als dass eine Ehe künftig von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts geschlossen werden kann (Bundesrats-Beschluss 273/15). Der Gesetzentwurf liegt gegenwärtig noch zur Beratung im Bundestag.

Länderkammer berät abschließend Gesetz zur Verkehrsdatenspeicherung

Nachdem der Bundestag Mitte Oktober das Gesetz zur Wiedereinführung einer Speicherpflicht für Verkehrsdaten verabschiedet hat, entscheidet am Freitag das Plenum der Länderkammer darüber, ob zu dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz der Vermittlungsausschuss angerufen werden soll. Entsprechende Anträge einzelner Länder, mit denen die Verfassungs- bzw. Europarechtswidrigkeit des Gesetzes gerügt und eine grundlegende Überarbeitung gefordert wurde, hatten in den Fachausschüssen des Bundesrates keine Mehrheit erhalten. Mit dem Gesetz werden Telekommunikationsunternehmen künftig verpflichtet, bestimmte Verkehrsdaten zu speichern; insbesondere die Rufnummer, den Zeitpunkt und die Dauer eines Anrufs, die Standortdaten bei Mobilfunk sowie wann und wie lange eine IP-Adresse von einem bestimmten Computer, Smartphone o.ä. Gerät aus genutzt wurde. Nicht gespeichert werden die Inhalte der Kommunikation. Grundsätzlich sollen die Daten zehn Wochen lang gespeichert werden. Für die besonders sensiblen Standortdaten gilt eine kürzere Speicherfrist von vier Wochen. Nach Abschluss dieser Fristen müssen die Daten binnen einer Woche gelöscht werden. Auf die Verkehrsdaten darf die Staatsanwaltschaft nur zugreifen, um schwerste Straftaten zu verfolgen, wie etwa terroristische Taten und Delikte gegen Leib, Leben, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung. Über den Datenzugriff muss zuvor eine Richterin bzw. ein Richter entscheiden. Um gespeicherte Daten vor Ausspähung zu schützen, führt das Gesetz zudem den Straftatbestand der Datenhehlerei ein. Danach ist es strafbar, Daten entgegenzunehmen, die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat, beispielsweise einen Hackerangriff, erlangt hat.

Bundesrat billigt Gesetz zur Bekämpfung der Korruption

Korruption im privaten Sektor wird künftig stärker als bisher unter Strafe gestellt. Das entsprechende Gesetz der Bundesregierung wird der Bundesrat am Freitag mit voraussichtlich großer Mehrheit billigen. So werden beispielsweise Schmiergeldzahlungen in der Wirtschaft konsequenter bestraft. Bisher ist korruptes Verhalten nur dann strafbar, wenn damit eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb erkauft werden sollte. Künftig soll eine solche Wettbewerbsverzerrung nicht mehr erforderlich sein, sondern auch Fälle strafbar sein, in denen lediglich eine Verletzung der Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber vorliegt. Auch soll die Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit von ausländischen, europäischen oder internationalen Amtsträgern erweitert werden. Deutschland ist durch europäische Vorgaben zum Erlass dieses Gesetzes verpflichtet. Damit werden u.a. ein Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor sowie auch das Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption umgesetzt.

Rückfragen der Medien:
Dr. Katrin Cholotta
Freie und Hansestadt Hamburg, Vertretung beim Bund
Fon: 030 – 2 06 46-117
eMail: katrin.cholotta@lv.hamburg.de
www.hamburg.de/landesvertretung

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