„Jede krankenversicherte Frau hat Anspruch darauf, die Hilfe einer Hebamme zu nutzen. Diese Hilfe kann eine wertvolle Stütze sein und sie ist auch aus präventivmedizinischer sowie psychosozialer Sicht sinnvoll“, sagt Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Hebammen können Frauen ihre Ängste nehmen und ihnen bei vielen Fragen rund um die Geburt fachkundig zur Seite stehen.“
Dass das Angebot der in Hamburg tätigen freiberuflichen Hebammen ankommt, zeigt der Bericht über deren Leistungen, den die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) auf Grundlage einer eigenen Befragung jetzt veröffentlicht hat. Mit Unterstützung des Hebammenverbandes, der Bezirksämter und von elf Hamburger Krankenhäusern mit geburtshilflichen Stationen, wurden im Frühjahr 2015 die Hebammen gebeten, freiwillig einen entsprechenden Fragebogen auszufüllen. Damit wurde erfasst, welche freiberuflichen Leistungen in welchem Umfang und wo in Hamburg erbracht wurden. Die Leistungen, die im Rahmen einer angestellten Tätigkeit erfolgten, blieben unberücksichtigt. Rund 75 Prozent der über 300 freiberuflich tätigen Hebammen in Hamburg haben sich nach Berechnungen an der Befragung beteiligt.
Den Ergebnissen zur Folge haben die meisten freiberuflichen Hebammen Schwangere bzw. Mütter individuell vorgeburtlich (76 Prozent) oder nach der Geburt im Wochenbett (90 Prozent) betreut. Sie erreichten durch diese individuelle Betreuung fast 10.000 Schwangere beziehungsweise Mütter und Neugeborene pro Jahr. Hochgerechnet sind danach vor der Geburt rund ein Drittel der Schwangeren und nach der Geburt etwa die Hälfte der Mütter durch eine Hebamme betreut worden. Zudem haben die befragten Hebammen mehr als 600 Geburtsvorbereitungs- und mehr als 500 Rückbildungskurse durchgeführt.
Diese und andere Daten des Berichtes tragen dazu bei, ein klareres Bild von der Hebammenversorgung in Hamburg zu erhalten. Sie helfen auch Verbesserungspotenziale zu erkennen. Mit Blick auf die Betreuung im Wochenbett lassen sich so beispielsweise regional deutliche Unterschiede in der Versorgung einzelner geburtenstarker Regionen in Hamburg ausmachen: So werden zum Beispiel in Rahlstedt und den benachbarten Regionen sowie rund um Wilhelmsburg Hebammen deutlich seltener in Anspruch genommen.
Senatorin Prüfer-Storcks: „Auch wenn wir uns über bestimmte Rahmenbedingungen, die aufgrund der Bundesgesetzgebung bestehen, nicht hinwegsetzen können: Wir werden diese aktuellen Erkenntnisse in unsere Gespräche mit den Akteurinnen und Akteuren über mögliche Veränderungen einfließen lassen. Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam die Hebammenversorgung in Hamburg in konstruktiver Zusammenarbeit, wie etwa im Pakt für Prävention, weiter verbessern und regional ausgewogener gestalten können.“
Um über die freiwillige Befragung hinaus weitere möglichst umfassende Ergebnisse über die Versorgung und Bedarfe an Hebammen-Leistungen zu erhalten, plant die BGV mit einer Neufassung der Berufsordnung freiberuflich tätige Hebammen zur Auskunft über ihre Leistungen in der individuellen Versorgung zu verpflichten.
Einzelexemplare können kostenfrei bei der BGV per E-Mail unter publikationen@bgv.hamburg.de oder per Telefon unter 040-428 37-2368 bestellt werden.