I Reden
Justizsenator Dr. Till Steffen wird zu den drei Hamburger Initiativen sprechen: Gesetzentwurf zum Kampf gegen rechtsextremistische Internet-Propaganda, Entschließung zur Verschärfung des Sexualstrafrechts und Entschließung für einen höheren Datenschutz beim EU-US-Umbrella Agreement (TOP 6, 34, 35).
II Hamburger Initiativen
„Nein heißt nein“: Hamburg plädiert für ein schärferes Sexualstrafrecht
Gemeinsam mit Niedersachsen und Rheinland-Pfalz setzt sich Hamburg mit einer Entschließung für eine Reform des Sexualstrafrechts ein. Sie knüpft an den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vom Dezember vergangenen Jahres an und geht über ihn hinaus. Bislang bedarf es besonderer Umstände, damit Übergriffe als Sexualstraftat geahndet werden. Ein einfaches Nein des Opfers ist nicht ausreichend. Ziel der Hamburger Initiative ist es, jegliche sexuelle Handlungen gegen den erklärten Willen unter Strafe zu stellen. Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen: „Wir wollen, dass der Grundsatz „Nein heißt Nein“ bei der Reform des Sexualstrafrechts Leitformel wird. Jede sexuelle Handlung gegen den Willen verletzt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Bislang wird diese an sich triviale Erkenntnis im deutschen Strafrecht nicht umgesetzt. Die massiven sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht haben zu Recht viele Menschen aufgebracht. Es ist aber so, dass viele der Strafanzeigen ins Leere gehen werden, da sie keinen Straftatbestand erfüllen. Obgleich zentrales Schutzgut des Sexualstrafrechts das sexuelle Selbstbestimmungsrecht sein soll, ergibt sich eine Strafbarkeit nicht bereits aus dessen Verletzung, sondern verknüpft dies mit weiteren Bedingungen. Der Referentenentwurf der Bundesregierung verbessert die rechtliche Situation und bringt Bewegung in die Debatte. Dies greifen wir mit unserer Bundesratsinitiative auf, indem wir die Bundesregierung auffordern, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen. Wir müssen im Sexualstrafrecht den Blick weg vom Täter hin zum Opfer richten, damit jede Form der sexuellen Handlung gegen den erklärten Willen zukünftig unter Strafe gestellt wird.“ Der Hamburger Justizsenator wird die Entschließung am Freitag im Plenum vorstellen. Zur weiteren Beratung wird sie dann in die Fachausschüsse des Bundesrates überwiesen.
Hamburg fordert höheren Datenschutz beim Umbrella-Agreement
Mit einer Entschließung will sich Hamburg für einen höheren Schutz personenbezogener Daten beim sog. EU-US-Umbrella Agreement einsetzen. Diese Vereinbarung soll den Datentransfer zu Strafverfolgungszwecken zwischen der Europäischen Union und den USA regeln. Allerdings enthält sie aus Sicht Hamburgs noch einige Schlupflöcher. Zwar dürfen persönliche Daten nur zum Zwecke der Strafverfolgung ausgetauscht werden, eine effektive Einschränkung hinsichtlich der Weitergabe an Dritte, wie etwa nationale Behörden oder Drittstaaten, ist jedoch nicht konsequent geregelt. Ebenso fehlt ein explizites Weitergabeverbot, wenn die Daten zur Verhängung einer Todesstrafe führen könnten. Dazu erklärt Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen: „Für unsere Strafverfolgungsbehörden gelten enge Grenzen für den Umgang mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger. Darauf gründet das Vertrauen in Polizei und Justiz. Deswegen braucht es klare Regeln für die Übergabe von Daten an Staaten außerhalb der EU. Eine Übermittlung muss in den Fällen ausscheiden, in denen die Verwendung der Daten in einem Strafverfahren die Todesstrafe nach sich ziehen könnte. Auch muss sichergestellt sein, dass die übermittelten Daten nicht noch weiteren Staaten zur Verfügung gestellt werden, denen die europäischen Datenschutzstandards egal sind. Diesen Schutz bietet das geplante Umbrella Agreement zwischen der EU und den USA zum Datenaustausch zu Strafverfolgungszwecken bisher nicht. Unsere Bundesratsinitiative will die Schutzlücken schließen.“ Auch diese Entschließung wird Dr. Till Steffen am Freitag mit einem Redebeitrag vorstellen, bevor sie zur weiteren Beratung in die Ausschüsse des Bundesrates überwiesen wird.
Länder unterstützen Hamburger Initiative gegen Internet-Propaganda
Die Länderkammer wird am kommenden Freitag beschließen, den Hamburger Gesetzentwurf gegen rechtsextremistische Internet-Propaganda beim Deutschen Bundestag einzubringen. Mit der Initiative will die Hansestadt gemeinsam mit Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen stärker gegen Volksverhetzung und die Veröffentlichung verfassungsfeindlicher Symbole im Internet vorgehen. Künftig soll auch bestraft werden, wer ins Ausland fährt, um von dort aus verfassungsfeindliche Kennzeichen und Bilder in Deutschland zu verbreiten. Dazu sagt Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen: „Dieser Nazipropaganda-Tourismus muss ein Ende haben. Wer in Deutschland lebt und hier gegen unsere Grundwerte verstößt, muss dafür auch belangt werden können – egal von welchem Land aus er seinen menschenverachtenden Hass verbreitet. Das trifft auf rechtextremistische Bilder und Kennzeichen zu, aber auch auf die Merkmale des salafistischen IS, der in Deutschland verboten ist. Wir verzeichnen in Deutschland vermehrt extremistische Gewalt. Ein Blick auf die Biografien der Täter zeigt, dass die Beteiligung an Nazihetze und Hasspropaganda oft die Vorstufe zu aktiv verübten Gewalttaten ist. Unser Gesetzesentwurf will eine überfällige Strafbarkeitslücke schließen.“ Nach geltender Rechtslage ist die öffentlichkeitswirksame Verwendung von Hakenkreuzen und anderen verfassungsfeindlichen Kennzeichen in Deutschland zwar verboten; der Bundesgerichtshof entschied jedoch in 2014, dass nur Handlungen bestraft werden können, die im Inland begangen worden sind. Hier setzt die Hamburger Initiative an.
III Hamburger Positionen
Bundesrat berät Asylpaket II
Der Länderkammer wird am Freitag das sog. Asylpaket II zur abschließenden Beratung vorliegen. Es sieht insbesondere beschleunigte Verfahren für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten vor. Künftig sollen diese Verfahren innerhalb von einer Woche entschieden werden. Klagt ein Flüchtling gegen die Ablehnung seines Asylantrags, soll das juristische Verfahren innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen sein. Darüber hinaus soll für subsidiär Schutzbedürftige der Familiennachzug um zwei Jahre ausgesetzt werden. Dies wird allerdings nicht pauschal für Minderjährige gelten: Wenn Kinder schwer krank sind oder misshandelt wurden, dürfen ihre Eltern auch künftig nach Deutschland kommen. Die Länder werden am Freitag in einem verkürzten Verfahren über das zugrundeliegende Gesetz beraten. Da das Gesetz erst heute vom Bundestag beschlossen wurde, wird es aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit direkt vom Plenum der Länderkammer beraten. Gleiches gilt für das ebenso heute beschlossene Gesetz des Bundestages, wonach straffällig gewordene Ausländer künftig leichter ausgewiesen werden können. Voraussetzung ist, dass die Straftat mit Gewalt oder einer Gewaltandrohung begangen wurde. Der Bundesrat wird zu diesen Gesetzen voraussichtlich nicht den Vermittlungsausschuss anrufen, wodurch beide Gesetze zügig in Kraft treten können.
Länder betonen gemeinsame Verantwortung für Integration
Deutschland möchte Flüchtlinge möglichst rasch und möglichst gut integrieren. Dafür bedarf es jedoch gemeinsamer Anstrengungen. Mit einer Entschließung wollen Rheinland-Pfalz und weitere Länder die Bundesregierung auffordern, sich noch stärker als bislang an den Integrationsmaßnahmen zu beteiligen und auch die bereits gefassten Beschlüsse zügig in die Praxis umzusetzen. Insbesondere müssten Entscheidungen schneller getroffen werden, damit Asylsuchende schneller Klarheit über ihr Bleiberecht erhielten. Für diejenigen mit guter Bleibeperspektive sollten zeitnah passende Integrationsangebote zur Verfügung stehen. Dazu bedarf es jedoch einer angemessenen finanziellen Ausstattung, vor allem in den Bereichen Sprachförderung, Integrationskurse, berufsbezogene Sprachkurse, Gesundheits-versorgung und Arbeitsmarkt. Konkret erwarten die Länder beispielsweise mehr und bessere Integrationskurse sowie eine genauere Verzahnung der einzelnen Maßnahmen. Junge Flüchtlinge sollen zeitnah eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer ihrer Ausbildung und für zwei weitere Jahre der anschließenden Berufsausübung erhalten. Perspektivisch soll ein Einwanderungsgesetz geschaffen werden. Integration könne ferner nur gelingen, so heißt es in der Entschließung, wenn lange hier Lebende und Flüchtlinge gut zusammen leben können. Bezahlbarer Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger sei hierfür essentiell. Deshalb soll mit der Entschließung beispielsweise auch eine weitere Aufstockung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau für die nächsten fünf Jahre sowie eine Aufstockung der Programme Soziale Stadt und Stadtumbau gefordert werden. Hamburg und eine Mehrheit der Länder unterstützen die Entschließung.
Große Reform der Pflegeberufe
Die Pflegeberufe stehen vor einer umfangreichen Reform. Künftig soll es eine einheitliche Ausbildung zur Pflegefachkraft geben, die Menschen aller Altersgruppen gut pflegen kann: in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder ambulant. Bislang mussten sich Auszubildende entscheiden, ob sie in die Krankenpflege, Altenpflege oder Kinderkrankenpflege gehen möchten. Ein Pflegestudium soll zudem die berufliche Pflegeausbildung ergänzen. Die neue Ausbildung soll für die Auszubildenden kostenfrei sein. Bisher fiel an vielen Pflegeschulen eine Ausbildungsgebühr an. Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Diese Reform der Pflegeausbildung ist ein entscheidender Schritt, um die heutigen und zukünftigen Anforderungen im Arbeitsfeld Pflege gut bewältigen zu können. Die Alterung der Gesellschaft und der medizinische Fortschritt erfordern eine Pflegeausbildung, die stärker alters- und einrichtungsübergreifend ausgerichtet ist. Die Pflegekräfte können so besser auf sich verändernde Pflegebedarfe und komplexe Pflegesituationen vorbereitet werden“. Darüber hinaus werde mit einem einheitlichen Berufsbild und einer darauf aufbauenden Spezialisierung der wichtige Pflegeberuf angemessen aufgewertet, so die Hamburger Gesundheitssenatorin weiter. Die Fachausschüsse des Bundesrates haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung intensiv beraten und empfehlen zahlreiche fachliche Anpassungen. Hamburg begrüßt den Entwurf, teilt jedoch die Kritik vieler Länder, dass bislang noch keine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorliegt und auch die Schaffung neuer Finanzstrukturen mehr Zeit benötigt, als im Gesetzentwurf vorgesehen. Das Plenum des Bundesrates wird deshalb empfehlen, das Inkrafttreten des Gesetzes um ein Jahr zu verschieben. Die neue Ausbildung zur Pflegefachkraft würde damit am 1. Januar 2019 starten.
Verbot von E-Zigaretten und E-Shishas für Minderjährige
Der Gesetzgeber schließt eine Lücke beim Gesundheitsschutz. Nikotinhaltige E-Zigaretten und E-Shisha unterliegen künftig, wie andere Tabakwaren auch, dem Jugendschutzgesetz. Der Bundesrat wird am Freitag das entsprechende Gesetz der Bundesregierung in seinem zweiten Beratungsdurchgang passieren lassen. Damit dürfen nikotinhaltige Inhalationsprodukte ab April dieses Jahres nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Im Zuge des ersten Beratungsdurchganges regten die Länder zudem an, auch nikotinfreie Inhalationsprodukte in das Verbot einzubeziehen. Die Bundesregierung will dies prüfen. Auch der Bundestag hatte sich dieser Länderforderung angeschlossen und die Bundesregierung nun aufgefordert, nach Abschluss der erforderlichen Prüfungen einen zweiten Gesetzentwurf vorzulegen, der sowohl ein Abgabeverbot als auch eine Ausweitung des Werbeverbots für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas vorsieht.
Einheitlicher Standard für Ladesäulen von Elektroautos
Damit Elektroautos an jeder Ladesäule Strom tanken können, soll künftig ein einheitlicher Standard für Anschlussstecker gelten. Bislang gibt es je nach Autotyp und Art des Ladestroms verschiedene Stecksysteme; eine leidige Erfahrung, die man aus der Nutzung von Mobiltelefonen kennt. Von Juni dieses Jahres an sollen die europaweit einheitlichen Vorgaben auch in Deutschland gelten, die dann für neue Ladepunkte verpflichtend sind. Die bisherigen Systeme dürfen aber vorerst weiter bestehen bleiben. Der zugrundeliegenden Verordnung wird der Bundesrat am Freitag unter der Maßgabe zustimmen, dass noch in diesem Jahr weitere Standards umgesetzt werden, damit der Ausbau der Elektromobilität gelingt. So ist bislang auch die Bezahlung unterschiedlich geregelt. Da es anders als bei konventionellen Kraftstoffen kein Kassenhäuschen gibt, geben lokale Stromversorger Identifikationskarten aus, die allerdings nur in einer bestimmten Region oder Stadt gültig sind. Größere Stromkonzerne setzen hingegen auf Smartphone Apps und Online-Bezahlsysteme. Damit der Strom künftig jedoch nicht nur überall getankt, sondern auch bezahlt werden kann, muss zügig ein übergreifendes Bezahlsystem geschaffen werden.
Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit
Mit einer Entschließung will Baden-Württemberg die Bundesregierung auffordern, zeitnah einen Gesetzentwurf gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen vorzulegen. Zwar haben die Koalitionspartner zu Beginn der Legislaturperiode vereinbart, den Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern sowie die Situation der vielen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer zu verbessern und dies auch in ihrem Koalitionsvertrag schriftlich festgehalten – ein Gesetzentwurf liegt bislang jedoch nicht vor. Sehr zum Bedauern von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die von einer Blockade ihres Gesetzentwurfs durch die CSU spricht. Mit der Entschließung unterstützt der Bundesrat die Ministerin und schlägt vor, die Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an einen Entleiher auf 18 Monate zu begrenzen. Auch sollten sie spätestens nach neun Monaten den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft. Ferner soll der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher künftig gesetzlich verboten werden. Bei den Werkverträgen soll die sogenannte Vorratsverleiherlaubnis abgeschafft werden. Diese Regelung machte es Arbeitgebern bislang möglich, Sanktionen zu entgehen, wenn sie zu Unrecht Werkarbeitnehmer eingesetzt haben. Über die Anzahl von Werkverträgen in einem Unternehmen sollen Betriebsräte künftig mehr erfahren dürfen als bisher. Um den Missbrauch von Werkverträgen aufdecken zu können, müssten Werkverträge zudem durch klare Kriterien deutlicher von Arbeitsverhältnissen abgegrenzt werden können.
Rückfragen der Medien:
Dr. Katrin Cholotta
Freie und Hansestadt Hamburg, Vertretung beim Bund
Fon: 030 – 2 06 46-117
eMail: katrin.cholotta@lv.hamburg.de
www.hamburg.de/landesvertretung
Hinweis: Bundesrat Livestream und Mediathek
Die Plenarsitzung der Länderkammer wird am Freitag ab 9:30 Uhr live auf www.bundesrat.de übertragen. Hinweise zu den Debatten gibt es während der Plenarsitzung zudem über www.twitter.com/bundesrat. Im Laufe des Vormittags stehen die einzelnen Redebeiträge in der Mediathek zum Download bereit.