Maghreb-Staaten sollen sichere Herkunftsländer werden
Die Bundesregierung will die Asylverfahren in Deutschland weiter beschleunigen. Algerien, Marokko und Tunesien sollen deshalb zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Die Länderkammer berät den entsprechenden Gesetzentwurf am Freitag in einem ersten Durchgang. Hintergrund sind die sehr niedrigen Anerkennungsquoten von Asylsuchenden aus diesen Ländern sowie eine große Zahl von Antragstellern aus dem Maghreb. Länder können zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden, wenn dort in der Regel weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafungen stattfinden. Antragsteller aus diesen Ländern haben weiterhin ein individuelles Recht auf Asyl, durchlaufen allerdings ein beschleunigtes Verfahren, um rasch Klarheit über ihre Asylaussichten zu erhalten. Nach dem Beratungsdurchgang in der kommenden Sitzung wird der Bundesrat voraussichtlich im Juni abschließend über das Gesetz befinden, das nur mit seiner Zustimmung in Kraft treten kann.
Bund und Länder wollen mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen
Mit Blick auf den wachsenden Bedarf an bezahlbaren Wohnungen will die Bundesregierung den Bau von preiswerten Mietwohnungen steuerlich fördern. Ein Gesetzentwurf der Regierung liegt der Länderkammer nun für einen ersten Beratungsdurchgang vor. Neubauten, die in Großstädten und Ballungszentren mit angespanntem Wohnungsmarkt entstehen, sollen von einer zeitlich befristeten Sonderabschreibung von insgesamt bis zu 35 Prozent der Herstellungskosten profitieren. Im Gegenzug müssten die Wohnungen mindestens zehn Jahre lang vermietet werden. Eine Deckelung der Miete ist nicht vorgesehen; allerdings sollen nur Wohnungen gefördert werden, deren Baukosten je Quadratmeter Wohnfläche 3.000 Euro nicht übersteigen. Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung, wird jedoch nach aller Voraussicht eine niedrigere Kappungsgrenze von 2.600 Euro je Quadratmeter empfehlen, damit zielgerichtet der Bau von bezahlbarem Wohnraum gefördert wird und keine Mitnahmeeffekte entstehen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, wie Wohnungen mit Sozialbindung noch gezielter gefördert werden können. Vor diesem Hintergrund werden die Länder auch ihre Forderung an den Bund bekräftigen, mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
Recht auf Girokonto auch für Asylsuchende und Obdachlose
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat von Juni an das Recht auf ein Girokonto. Dieses Recht soll auch dann gelten, wenn jemand keinen festen Wohnsitz hat oder sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält. Somit können künftig auch Obdachlose und Asylsuchende ein sogenanntes Basiskonto eröffnen. Mit diesem sind alle grundlegenden Finanzdienste wie Ein- und Auszahlungen sowie Lastschriften und Überweisungen möglich. Allerdings kann das Konto nicht überzogen werden. Das entsprechende Gesetz der Bundesregierung liegt der Länderkammer am Freitag zur abschließenden Entscheidung vor. Es bringt auch Verbesserung für jene, die bereits jetzt über ein Konto verfügen. So sollen die Gebühren transparenter und Kontenwechsel leichter möglichen werden. Der Bundesrat hatte bereits angeregt, eine Vergleichswebsite bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht oder bei der Bundesbank einzurichten, um verschiedene Banken objektiv vergleichen zu können. Die Bundesregierung sagte zu, dies in einer noch zu erlassenen Verordnung umzusetzen. Die Regelungen zum Basiskonto greifen ab Juni, von September an sollen die leichteren Kontenwechsel sowohl in Deutschland als auch innerhalb der Europäischen Union möglich werden.
Länder fordern schärferes Sexualstrafrecht
Der Bundesrat wird sich vermutlich mit großer Mehrheit für eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts einsetzen. Mit einer von Hamburg initiierten Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, künftig tatsächlich jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen. Damit greift die Länderkammer die vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bereits vorgelegten Reformvorschläge auf; dringt jedoch auf eine weitergehende Reform. Künftig dürfe die Strafbarkeit nicht mehr von der Gegenwehr des Opfers oder der angewandten Gewalt abhängig gemacht werden. Vielmehr müsse der Grundsatz „Nein heißt Nein“ gelten. Denn jede sexuelle Handlung gegen den Willen der oder des Betroffenen verletzt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und ist nach Auffassung der Länder unter Strafe zu stellen.
Bundesrat berät Vereinfachungen im Sozialgesetzbuch II
Die Regelungen des Sozialgesetzbuches II (SGB II) sollen bürgerfreundlicher und weniger bürokratisch werden. So sollen Leistungen künftig nicht mehr für sechs, sondern für zwölf Monate gebilligt werden. Anträge auf Arbeitslosengeld II müssen dann nur noch einmal im Jahr gestellt werden. Die Jobcenter und andere Behörden sollen künftig auch noch besser zusammenarbeiten. Ziel der Reform ist darüber hinaus, Arbeitslose ohne Berufsabschluss künftig vorrangig in Ausbildung und nicht in Arbeit zu vermitteln. So sind für Jugendliche zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie eine stärkere berufsorientierte Förderung vorgesehen. Dem Bundesrat liegt der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung am Freitag in einem ersten Beratungsdurchgang vor.
Meister-BaföG wird erhöht
Eine gute Nachricht für angehende Meister: Die Fördersätze des sogenannten Meister-BaföG werden von August an deutlich steigen. Dem entsprechenden Gesetz wird der Bundesrat voraussichtlich einstimmig zustimmen. Nach der großen BaföG-Novelle für Studierende vom Sommer vergangenen Jahres erhalten nun auch Fachkräfte mit einer Berufsausbildung mehr finanzielle Unterstützung für ihr berufliches Fortkommen. So wird, analog zu den Studierenden, der maximale Unterhaltsbeitrag für Alleinerziehende von derzeit 697 Euro auf künftig 768 Euro steigen. Bei den Lehrgangs- und Prüfungskosten wird der jetzige Höchstfördersatz von 10.226 Euro auf künftig 15.000 Euro erhöht. Ferner erhalten künftig auch Bachelorabsolventinnen und -absolventen sowie Studienaussteiger eine Förderung, wenn sie einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung absolvieren. Das Meister-BaföG ist altersunabhängig und erfolgt teils als Zuschuss und teils als zinsgünstiges Darlehen. Mit einer Erhöhung des Zuschussanteils auf nunmehr 50 Prozent kommt die Bundesregierung einer Bitte der Länderkammer aus dem ersten Beratungsdurchgang nach. Der Gesetzentwurf sah zunächst nur 44 Prozent vor.
Schockbilder auf Zigarettenschachteln
Von Mai 2016 an werden die Hersteller von Tabakprodukten verpflichtet, neben den bereits bekannten Warnhinweisen zusätzliche Schockbilder auf den Verpackungen abzubilden. Sie müssen zusammen mit den schriftlichen Warnhinweisen 65 Prozent der Verpackung bedecken. Dem entsprechenden Gesetz und der dazugehörigen Verordnung wird der Bundesrat am Freitag in der abschließenden Beratung zustimmen. Damit werden die Vorgaben der EU-Tabakproduktrichtlinie für Deutschland umgesetzt. Von Mai 2020 an werden Zigaretten und Tabak mit Aromastoffen, wie z.B. Menthol, verboten. Darüber hinaus wird das Tabakrecht auf nikotinhaltige E-Zigaretten ausgedehnt. Mit Blick auf die Verordnung, die die Details der Umsetzung vorgibt, empfehlen die Fachausschüsse des Bundesrats, die Anbringung der Warnhinweise für Wasserpfeifentabak analog zu losem Tabak zu regeln und generell auch das Abgabe- und Konsumverbot für Kinder und Jugendliche in die Warnhinweise aufzunehmen. Die Bundesregierung kündigte bereits an, dies zeitnah mit einer weiteren Änderungsverordnung zu regeln.
Bessere Lesbarkeit der Beipackzettel von Arzneimitteln
Patienten sollen nicht mehr länger darauf angewiesen sein, ihren Arzt oder Apotheker zu fragen: Mit einer Entschließung auf Initiative des Saarlandes wird der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, Packungsbeilagen bei Medikamenten auf nationaler und europäischer Ebene patientenfreundlicher zu gestalten. Nach wie vor seien die Informationen der Beipackzettel häufig unverständlich formuliert. Patientinnen und Patienten sähen sich oft mit der medizinischen Fachsprache überfordert und hätten Schwierigkeiten, die tatsächlich wichtigen Informationen herauszufiltern. Gerade bei freiverkäuflichen Arzneimitteln seien diese Hinweise jedoch essentiell. Der Bundesrat wird die Entschließung voraussichtlich einstimmig fassen.
Keine Elefantendressur mehr im Zirkus
Aus Gründen des Tierschutzes sollen beispielsweise Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde künftig nicht mehr im Zirkus zur Schau gestellt werden. Mit einer Entschließung auf Initiative Hessens wird der Bundesrat die Regierung auffordern, ein entsprechendes Verbot zu erlassen. Überdies fordert die Entschließung klare Vorgaben für die Haltung anderer Tierarten im Zirkus. Beispielsweise sollten Zirkusse mit Tiershows über ein festes Quartier verfügen, um eine artgerechte Ernährung, Pflege und Unterbringung zu gewährleisten. Der Bundesrat wird die Entschließung am Freitag mit voraussichtlich großer Mehrheit fassen. Bereits in den Jahren 2003 und 2011 hatte sich der Bundesrat u.a. auf Initiative Hamburgs für ein Haltungsverbot bestimmter wildlebender Tierarten ausgesprochen (Beschlüsse 595/03 und 565/11). Die Bundesregierung hat die Forderungen bislang nicht umgesetzt.
Buchpreisbindung auch für E-Books
Die Bundesregierung will die Buchpreisbindung auf elektronische Bücher ausweiten. Verlage sollen künftig verpflichtet werden, auch für ihre E-Books einen Festpreis festzusetzen, der dann für alle Buchläden und Online-Händler gilt. Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf am Freitag in einem ersten Durchgang. Mit der Preisbindung kommt dem Buch als Kulturgut eine Sonderstellung zu. Sie soll ein vielfältiges Buchangebot sicherstellen und eine flächendeckende Versorgung auch durch kleinere Buchhandlungen ermöglichen.
Rückkauf von Energienetzen erleichtern
Die Rekommunalisierung örtlicher Stromnetze soll in Zukunft einfacher werden. Dazu sollen insbesondere die rechtlichen Unsicherheiten bei der Vergabe von Netzen beseitigt werden. Die Länderkammer berät am Freitag eine entsprechende Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes in einem ersten Durchgang. Im Kern geht es um das Recht, öffentliche Straßen und Wege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für Strom und Gas nutzen zu dürfen. Erstmals sollen in dem Gesetzentwurf nun auch die Belange der örtlichen Gemeinden in die Auswahlkriterien für Vergabeverfahren aufgenommen werden.
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