
Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: „Die Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts muss strafbar sein - ohne Wenn und Aber! Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
Die verschiedenen Änderungsvorschläge zu dem Gesetzentwurf, die punktuell einzelne Strafbarkeitslücken aufgreifen, reichen nicht aus. Teilweise verkomplizieren sie die ohnehin schon komplexe Struktur des Sexualstrafrechts auch nur. Die sexuelle Selbstbestimmung wird nur dann umfassend geschützt, wenn wir uns davon lösen, die Strafbarkeit an abschließend beschriebene „besondere Umstände“ zu knüpfen. Kurz gesagt: Nein muss auch Nein heißen! Und das gehört auch rein in das Sexualstrafrecht.“