
Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: „Das Recht, Maßnahmen von staatlichen Einrichtungen ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf zu kritisieren, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit.
Die im Vergleich zu einem einfachen Beleidigungsdelikt erhöhte Strafandrohung durch §103 StGB beruht auf einem vordemokratischen Strafrechtsverständnis, als die Majestätsbeleidigung noch eine Rolle spielte. Ein moderner Staat nimmt seine Bürgerinnen und Bürger aber nicht in dieser Weise im Hinblick auf die Erfüllung staatlicher Aufgaben in die Pflicht. Die Pflege diplomatischer Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland ist heute zu Recht alleinige Aufgabe des Staates selbst.
Eine Strafvorschrift als Relikt aus längst überwundenen Zeiten gehört schnellstmöglich abgeschafft und nicht erst 2018. Im Zusammenhang mit dem Fall Böhmermann macht die Bundesregierung aus § 103 StGB genau das, was eine Strafvorschrift niemals sein sollte: ein Einzelfallgesetz - eine Lex Böhmermann.“
Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen sind als Mitantragsteller dem Gesetzentwurf beigetreten. Der Antrag ist zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen worden. Damit könnte der Deutsche Bundestag noch vor der Sommerpause die Streichung der Vorschrift beschließen.