Justizsenator Dr. Till Steffen erklärt: „Als Stiftungshauptstadt versammelt Hamburg nicht nur eine hohe Summe Geld für den guten Zweck – zusammengesetzt aus kleinem und größerem Vermögen, immer aber sehr wertvoll. Hamburg beheimatet vor allem Menschen, denen es wichtig ist, Verantwortung zu übernehmen. Seien es soziale, kulturelle, religiöse oder wissenschaftliche Anliegen, seien es der Umweltschutz, die Völkerverständigung oder die Sportförderung: Die Stifterinnen und Stifter setzen sich mit einer fast verblüffenden Selbstverständlichkeit für ihre Mitmenschen ein und opfern Zeit, Geld und vielleicht manchmal auch Nerven für den guten Zweck. Dieses Engagement ist Hamburgs größtes Vermögen. Die Stadt kann darauf stolz sein.“

Die im Jahr 2015 neu gegründeten Stiftungen haben ein Gesamtvermögen von rund 43,3 Millionen Euro. Die Zwecke der neu errichteten gemeinnützigen Stiftungen verteilten sich wie in der dargestellten Grafik (Klick auf die Lupe vergrößert die Ansicht).
Das Stiftungswesen hat in Hamburg eine lange Tradition. Immer mehr Menschen entscheiden sich, ihr Vermögen in eine eigene Stiftung zu geben. Dabei zeichnet sich aktuell ein Trend ab, dass privates Vermögen zu Lebzeiten gestiftet wird (bei 28 Neugründungen), und etwa zwei Drittel der lebenden Stifterinnen und Stifter ein Vorstandsamt in ihrer Stiftung übernehmen.
In Hamburg erfolgt die rechtliche Anerkennung der Stiftungen zentral in der Justizbehörde. Das Referat für Stiftungsangelegenheiten unterstützt die Stifterinnen und Stifter mit Informationen und persönlicher, unentgeltlicher Beratung während des Gründungsverfahrens sowie im laufenden Betrieb der Stiftung. Das Verfahren zur Anerkennung einer gemeinnützigen Stiftung ist gebührenfrei.