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946. Sitzung Bundesrat berät Außenwerbeverbot für Tabakerzeugnisse

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An der 946. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2016 nehmen der Erste Bürgermeister Olaf Scholz, Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank und Staatsrat Wolfgang Schmidt teil. Die Tagesordnung umfasst 69 Punkte.

Bundesrat berät Außenwerbeverbot für Tabakerzeugnisse

Debatte zu Maghreb-Staaten (TOP 6)

Das Gesetz zur Erweiterung des Kreises der sicheren Herkunftsstaaten um Algerien, Marokko und Tunesien steht am Freitag zur abschließenden Erörterung auf der Tagesordnung des Bundesrates. Unklar ist, ob das Gesetz die nötige Mehrheit in der Länderkammer erhalten wird. Zahlreiche Landesregierungen haben im Vorfeld der Abstimmung ihre Skepsis gegenüber dem Vorhaben erklärt. Der Bundesrat hatte im März im ersten Durchgang das Ziel begrüßt, die Asylverfahren zu beschleunigen und Länder wie Kommunen zu entlasten. Eine Entschließung der Länder, die den Regierungsentwurf um wichtige Aspekte wie eine begrenzte Altfallregelung und eine Ausdehnung des Rechtsweges ergänzte, um bestehende Zweifel auszuräumen und ein enges Monitoring der Menschenrechtssituation in den betroffenen Ländern zu erreichen, fand bislang in den weiteren Erörterungen von Bundesregierung und Bundestag kaum Berücksichtigung. So gilt es gegenwärtig nicht als sehr aussichtsreich, dass das Gesetz die Zustimmung der Länderkammer findet. Hamburg hat eine freie Hand für die Abstimmung beschlossen und wird unmittelbar vor der Sitzung entscheiden, wie es votieren wird. Sollte das Gesetz keine Mehrheit bekommen, könnte der Vermittlungsausschuss durch die Bundesregierung angerufen werden.

Verlässliche Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windkraft (TOP 65)

Mit der Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG), das der Bundesrat im ersten Durchgang berät, will die Bundesregierung die Grundlage für die Umstellung der Förderung von Erneuerbaren Energien von gesetzlich festgelegten Preisen auf marktwirtschaftliche Verfahren schaffen. Ziel ist es u.a., die Energiewende besser zu steuern, die Kosten von Erneuerbaren Energien zu verringern und die Akteursvielfalt am Markt zu sichern. Konkret soll dies erreicht werden, indem für einzelne Technologien feste Mengen vereinbart werden. Damit nicht mehr Energie produziert wird als ins Stromnetz eingespeist werden kann, soll in Gebieten mit bestehenden Netzengpässen der Bau neuer Windenergieanlagen an Land vorübergehend mengenmäßig begrenzt werden. Für Hamburg besitzt das EEG insbesondere für die Windindustrie an Land wie Offshore und den damit verknüpften Dienstleistungen erhebliche industrie- und standortpolitische Bedeutung. In Gesprächen mit dem Bund konnten die Länder bereits einige Ergänzungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs der Regierung erreichen. Darüber hinaus sehen die Länder jedoch einigen Nachbesserungsbedarf, so dass dem Bundesratsplenum zahlreiche Anträge zur Abstimmung vorliegen. Die Länder kritisieren u.a.  dass kleine Akteure und Bürgerenergieprojekte nicht ausreichend berücksichtigt werden. Vorgeschlagen werden Verbesserungen bei den Ausschreibungen der einzelnen Technologien und für die künftig festzulegenden Netzausbaugebiete. Hamburg  setzt sich überdies mit verschiedenen Anträgen für einen verlässlichen Rahmen beim Windkraftausbau und für die Sicherstellung des dazugehörigen Netzausbaus ein. Zudem fordert Hamburg eine Reduzierung der EEG-Umlage für die Schiffe, die mit alternativen Energien versorgt werden.

Verbesserter Zugang für Geflüchtete zum Arbeitsmarkt (TOP 19)

Am Freitag behandelt der Bundesrat auch den Entwurf für ein Integrationsgesetz im ersten Durchgang. Hamburg begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung im Grundsatz. Der Entwurf beabsichtigt die Umsetzung wichtiger Forderungen der Hansestadt zum verbesserten Zugang von Geflüchteten zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Hierzu gehören insbesondere, Zugewanderten den Einstieg in die Berufswelt zu erleichtern. So soll die so genannte Vorrangprüfung für mehrere Jahre ausgesetzt werden, um Migrantinnen und Migranten unnötig umständliche Verfahren bei der Suche nach einem Arbeitsplatz zu ersparen. Wichtig ist aus Hamburger Sicht die sogenannte 3-plus-2-Regelung, die geduldeten Geflüchteten und ihren Ausbildungsbetrieben endlich Sicherheit bieten soll. Wer hierzulande eine Ausbildung absolviert, soll für deren Dauer sowie für eine anschließende Beschäftigungszeit von zwei Jahren einen Aufenthaltstitel erhalten. Hierfür hat sich Hamburg bereits seit langem sowohl auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz als auch auf der Integrationsministerkonferenz eingesetzt. Darüber hinaus übernimmt der Bund die Verantwortung für die Sprachförderung und entspricht damit einer langjährigen Forderung Hamburgs. Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Wer über Integrationsleistungen spricht, die er von den Geflüchteten erwartet, muss als Erstes auch die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen schaffen, die es diesen ermöglicht, sehr schnell und zügig die deutsche Sprache zu erlernen, und die den Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeit sicherstellen. Nur so ermöglichen wir den zu uns Geflüchteten ein selbstständiges, von fremder Hilfe unabhängiges Leben in Deutschland. Das am kommenden Freitag von den Ländern beratene Integrationsgesetz leistet hierzu einen erheblichen Beitrag.“

Initiative für die sofortige Streichung von Paragraf 103 (TOP 16)

Der Bundesrat befasst sich am Freitag im zweiten Durchgang erneut mit einem Vorschlag, den umstrittenen Paragrafen über die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten (§103 StGB) ersatzlos zu streichen. Mehrere Länder unterstützen als Mitantragssteller den Vorstoß Hamburgs. Nach den Plänen der Antragsteller sollte der §103 StGB zeitnah gestrichen werden und nicht erst – wie von der Bundesregierung diskutiert – im Jahr 2018. Offen ist, ob die Initiative in der Sitzung eine Mehrheit erhalten wird.

Striktere Regeln für Prepaid-Kunden (TOP 26)

Wer künftig eine Prepaid-Karte für sein Mobiltelefon erwirbt, soll sich beim Kauf ausweisen müssen. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, mit dem die Bundesregierung nach den jüngsten Terroranschlägen in Brüssel, Paris und Istanbul den Kampf gegen den internationalen Terrorismus weiter verbessern will. Ziel ist auch eine bessere Vernetzung nationaler und internationaler Sicherheitsbehörden. Mit einem nun dem Bundesrat vorliegenden Gesetzentwurf sollen zudem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der Verfassungsschutz durch den Einsatz moderner Informationstechnologie künftig gemeinsame Dateien mit befreundeten ausländischen Nachrichtendiensten nutzen kann. Hamburg dringt dabei auf ein hohes Datenschutzniveau und fordert, die Entscheidungsgrundlage für die Einrichtung solcher Dateien jeweils schriftlich zu dokumentieren sowie sicherzustellen, dass teilnehmende Staaten grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien einhalten.  Zudem sollen die Befugnisse der Bundespolizei erweitert werden, indem sie Verdeckte Ermittler schon zur Gefahrenabwehr und nicht erst zur Strafverfolgung einsetzen darf.

Bundesrat berät Außenwerbeverbot für Tabakerzeugnisse (TOP 21)

Im Kampf gegen die Gefahren des Rauchens will die Bundesregierung einen weiteren Schritt gehen. Künftig sollen auch nikotinfreie elektronische Zigaretten weitgehend so behandelt werden wie E-Zigaretten, die Nikotin enthalten. Der entsprechende Gesetzentwurf sieht darüber hinaus neben den bereits bestehenden strikten Regularien ein Verbot der Außenwerbung für Tabakerzeugnisse von Juli 2020 an, eine Einschränkung der Kinowerbung sowie ein Verbot der kostenlosen Abgabe von Tabakerzeugnissen – dem sogenannten Sampling vor. Die Ausschüsse des Bundesrats haben sich intensiv mit dem Entwurf befasst und empfehlen in diesem ersten Beratungsdurchgang einige Ergänzungen. Beispielsweise regen einige Länder an, die Übergangsfrist für das Verbot der Außenwerbung um vier Jahre zu verlängern. Hintergrund ist, dass kommunale Infrastruktur oft durch Verträge mit der Werbewirtschaft finanziert wird und diese Verträge derzeit noch lange Restlaufzeiten haben. Andere Länder dringen darauf, das Verbot schneller als bislang geplant umzusetzen. Hinsichtlich des Sampling-Verbots plädieren einige Länder verschärfend dafür, dass dieses auch in Geschäftsräumen des Tabakfachhandels gelten soll.

Offenes W-LAN kommt (TOP 60)

In seiner Sitzung wird der Bundesrat auch endgültig den Weg für ein offenes W-LAN in Deutschland freimachen. Mit dem final zu beratenden Gesetz wird die so genannte Störerhaftung abgeschafft. Mit einer entsprechenden Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs hatte sich der Bundestag in seiner Beratung einer Kernforderung der Länder angeschlossen. Damit müssen nun auch private und nebengewerbliche Anbieter von offenen W-LAN-Netzen, etwa Cafébetreiber, nicht mehr befürchten, für das Surfverhalten von Nutzerinnen und Nutzern belangt zu werden. Die Störerhaftung gilt als Hauptgrund dafür, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei der Anzahl frei zugänglicher W-LAN-Netze weit hinten liegt. Das soll sich nun ändern.

Besserer Schutz für junge Mütter (TOP 22)

Schülerinnen und Studentinnen, die schwanger werden, sollen künftig besser geschützt werden. Die Bundesregierung reformiert den Mutterschutz, um den gesellschaftlichen wie rechtlichen Veränderungen gerecht zu werden. Die Reform soll die Vereinbarkeit von Familie, Schule, Studium oder Beruf erleichtern. So soll es künftig bundesweit einen einheitlichen Anspruch auch von Schülerinnen und Studentinnen auf Mutterschutz geben. Die Betroffenen sollen selbst entscheiden können, ob sie den Mutterschutz in Anspruch nehmen oder Pflichtveranstaltungen und Prüfungen absolvieren wollen. Weitere Anpassungen betreffen u.a. die Verlängerung der Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung von acht auf zwölf Wochen und branchenunabhängige Regelungen zur Mehr- und Nachtarbeit sowie zur Sonn- und Feiertagsarbeit. Eingeführt werden soll zudem ein Kündigungsschutz bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Woche. Die Länder begrüßen die Reform im Grundsatz, sehen aber im Detail noch Klärungsbedarf, beispielsweise zu der Vereinbarkeit bundes- und landesrechtlicher Regelungen für Schülerinnen und Studentinnen. Auch wird diskutiert, ob das Rückkehrrecht an den vorherigen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz ergänzt werden sollte.

Bessere Vorkehrungen gegen Unfall-„Gaffer“ (TOP 17)

Wer bei Unglücksfällen die Arbeit der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes behindert, könnte bald Gefahr laufen, sich strafbar zu machen. Eine entsprechende Gesetzinitiative haben die Länder Niedersachsen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern in den Bundesrat eingebracht. Danach soll mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe jedes Verhalten sanktioniert werden, durch das die Hilfsmaßnahmen der Rettungskräfte zumindest erschwert wird. Insbesondere durch den zunehmenden technischen Fortschritt kommt es immer öfter vor, dass Schaulustige mit ihren Smartphones Fotos oder Videos machen und diese über soziale Netzwerke verbreiten. Daher soll nun auch das bloße Stehenbleiben aus Neugierde („Gaffen“) bestraft werden können. Die Gesetzesinitiative, mit der auch ein Persönlichkeitsschutz für Aufnahmen Verstorbener eingeführt werden soll, wird voraussichtlich eine Mehrheit erhalten und anschließend über die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht.

Härtere Strafen für Betrug mit Sportwetten (TOP 28)

Wer bei Sportwetten betrügt oder Spiele im Berufssport manipuliert, dem könnten in Zukunft Freiheitsstrafen von bis zu drei, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren drohen. Der Bundesrat wird am Freitag in einem ersten Beratungsdurchgang mit den Stimmen Hamburgs eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuchs billigen. Danach soll unter anderem bestraft werden, wer als Sportler, Trainer oder Schiedsrichter das Ergebnis eines Sportwettbewerbs manipuliert, um dadurch auf Wetten Einfluss zu nehmen. Zugleich werden Manipulationsabsprachen auch ohne Bezug zu Sportwetten unter Strafe gestellt, wenn sich die Absprache auf hochklassige Wettbewerbe bezieht. So hat zum Beispiel der Ausgang eines Fußballspiels, der beispielsweise zum Auf- oder Abstieg in eine andere Liga führt, häufig auch erhebliche finanzielle Auswirkungen für Vereine und Sportler. Beim Bundesliga-Skandal vor einigen Jahren, bei dem die Wettmafia einen Schiedsrichter zu Manipulationen angestachelt hatte, zeigte sich, dass die Strafverfolgung von Sportwettbetrug und Spielmanipulation ohne einen speziellen Straftatbestand schwierig ist. Das soll sich jetzt mit dem neuen Gesetz ändern.

Cannabis auf Krankenschein (TOP 25)

In der Vergangenheit mussten schwerwiegend erkrankte Schmerzpatientinnen und –patienten eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um Cannabis zu therapeutischen Zwecken im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie erwerben zu dürfen. Künftig sollen diese Betroffenen keine solche Ausnahmegenehmigung mehr benötigen, um auf Rezept Cannabis in der Apotheke kaufen zu können. Eine weitere wichtige Neuerung des Gesetzentwurfs, der am Freitag im Bundesrat im ersten Durchgang beraten wird, ist, dass die Kosten für Cannabis als Medizin künftig von der Krankenkasse übernommen werden können. Um weitere Erkenntnisse zur Wirkung dieser Cannabisarzneimittel zu erlangen, wird die Erstattung an eine wissenschaftliche Umfrage geknüpft. Die Ausschüsse des Bundesrates empfehlen nur wenige Ergänzungen zu dem Gesetzentwurf. Angeregt wird beispielsweise, den THC-Gehalt zu standardisieren.

Renten steigen deutlich (TOP 43)

Voraussichtlich einstimmig wird der Bundesrat am Freitag einer Verordnung zustimmen, auf deren Grundlage die Renten vom 1. Juli 2016 an deutlich erhöht werden. Danach steigen die Altersbezüge in den alten Ländern um 4,25 Prozent und in den neuen Ländern sogar um 5,95 Prozent. Der Rentenwert West beträgt dadurch 30,45 Euro und der Rentenwert Ost 28,66 Euro. Laut Bundesregierung sollen Rentnerinnen und Rentner damit unmittelbar von der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt, dem Wachstum der Wirtschaft und steigenden Löhnen profitieren.

Rückfragen der Medien:

Hanna von Hahn
Freie und Hansestadt Hamburg, Vertretung beim Bund
Fon: 030 – 2 06 46-113
eMail: hanna.vonhahn@lv.hamburg.de

 

 

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