Der bereinigte Finanzmittelbedarf unterschreitet in allen Jahren die im Finanzrahmengesetz festgelegten Obergrenzen. Für das Haushaltsjahr 2017 beträgt der bereinigte Finanzmittelbedarf rund 10.363 Mio. Euro, für 2018 beläuft er sich auf rund 10.450 Mio. Euro.
Haushaltsplanung (Mio. €) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Bereinigter Finanzmittelbedarf | 10.363 | 10.450 | 10.527 | 10.617 |
Überschuss im Gesamthaushalt | 29 | 220 | 360 | 518 |
Ab dem Haushaltsjahr 2019 ergibt sich auch unter Berücksichtigung der kreditaufnahmeberechtigten Sondervermögen für den Schulbau und die Entwicklung der HafenCity sowie einer Konjunkturbereinigung der Steuererträge ein struktureller Überschuss im Gesamthaushalt (Saldo aus Finanzierungstätigkeit) der Stadt Hamburg.
„Die aktuelle Haushalts- und Finanzplanung folgt konsequent dem 2011 beschlossenen Finanzkonzept des Senats zur Konsolidierung des Hamburger Haushalts und zur Einhaltung der Schuldenbremse der Verfassung“, sagte Finanzsenator Peter Tschentscher heute. Sie trage den Risiken der konjunkturellen Entwicklung Rechnung und beinhalte Reserve- und Verstärkungspositionen für unvorhergesehene oder nicht im Voraus bestimmbare Mehrbedarfe. Eine Nettokreditaufnahme sei nicht mehr vorgesehen. „Die Einzelpläne der Behörden“, so Tschentscher, „enthalten die erforderlichen Mittel, um die notwendigen staatlichen Aufgaben, wichtige Investitionen und die Schwerpunkte des Regierungsprogramms des Senats zu finanzieren.“