Zur Streichung der entsprechenden Vorschriften hatten sich die zuständigen Behörden entschlossen, weil sich das Verhältnis zwischen den Einnahmen aus den Ausbaubeiträgen und deren Erhebungsaufwand als unwirtschaftlich erwiesen hat. Zukünftig werden Anliegerinnen und Anlieger nicht mehr für anstehende Umbaumaßnahmen in ihren Straßen Ausbaubeiträge zahlen müssen.
Hintergrund:
Das Hamburgische Wegegesetz regelt neben der Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage (Straße, Weg, Platz) auch die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Erweiterung und Verbesserung vorhandener (bereits endgültig hergestellter) Erschließungsanlagen. Bei Ausbaubeiträgen tragen die Anliegerinnen und Anlieger bisher in Abhängigkeit von der Straßenkategorie zwischen 30 und 70 Prozent des beitragsfähigen Ausbauaufwandes. Für bereits abgeschlossene Baumaßnahmen, in denen die Beitragspflicht vor dieser Gesetzesänderung entstanden ist, müssen im Rahmen einer Übergangsregelung noch Ausbaubeiträge nach bisherigem Recht erhoben werden.
Weitere Informationen: http://www.hamburg.de/fb/wegebaubeitraege/