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Bundesrat Hamburg schlägt Fonds für Opfer von Behandlungsfehlern vor

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An der 951. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2016 nehmen der Erste Bürgermeister Olaf Scholz, Senator Andy Grote und Staatsrat Wolfgang Schmidt teil. Die Tagesordnung umfasst 46 Punkte.

Hamburg schlägt Fonds für Opfer von Behandlungsfehlern vor

Hamburg schlägt Fonds für Opfer von Behandlungsfehlern vor (TOP 15)

Die Opfer von Behandlungsfehlern streiten oftmals vergebens vor Gericht für eine Entschädigung. Häufig lässt sich nicht präzise klären, ob der Gesundheitsschaden durch eine Behandlung oder unbekannte Komplikation verursacht wurde, selbst wenn ein ärztlicher Fehler naheliegt. Um den Betroffenen künftig unbürokratischer helfen zu können, setzt sich Hamburg gemeinsam mit Bayern für die Einführung eines bundesweiten Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds ein. Die Bundesrats-Initiative möchte Gerechtigkeitslücken schließen, die auch nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes noch bestehen. Wenn ausreichend Grund zur Annahme besteht, dass Patientinnen und Patienten durch einen Behandlungsfehler erheblich geschädigt wurden und anderweitige Haftungsansprüche abgelehnt worden sind, sollen Betroffene aus dem Fonds entschädigt werden können. Vorgesehen ist, die Entschädigungssumme in der Regel auf 100.000 Euro, im Ausnahmefall auf maximal 200.000 Euro pro Betroffenen zu begrenzen. Bei sozialen Härtefällen sollen einmalig bis zu 20.000 Euro als Sonderleistung oder für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ausbezahlt werden. Die Entschließung schlägt vor, den Fonds als bundesunmittelbare Stiftung einzurichten und mit Bundesmitteln auszustatten. Einen konkreten Gesetzesentwurf soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ausarbeiten. Die Initiative von Hamburg und Bayern wird im Bundesratsplenum vorgestellt und zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen.

Bundesrat beschließt Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Integrationskosten (TOP 46)

Der Bundesrat wird voraussichtlich am Freitag mit den Stimmen Hamburgs dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen zustimmen. Das Gesetz geht auf eine Einigung der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder vom Sommer zurück. Es sieht vor, dass der Bund die Länder bei den Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte entlastet; zusätzlich gibt es für den Zeitraum von 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro. Von 2018 an werden die Kommunen um jährlich fünf Milliarden Euro entlastet werden. Darüber hinaus stellt der Bund für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 500 Millionen Euro zusätzlich für den Wohnungsbau zur Verfügung. Der Bundestag wird voraussichtlich am Donnerstag das Gesetz beschließen und dem Bundesrat fristverkürzt zur Beschlussfassung zuleiten.

Strengere Regeln für Leiharbeit (TOP 1)

Der Bundesrat berät am Freitag abschließend das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, mit dem die Rechte von rund einer Million Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern gestärkt werden sollen. Von 1. April 2017 an gelten dann strengere Regeln in der Leiharbeit. Künftig dürfen Beschäftigte nur noch für maximal 18 Monate an einen Betrieb ausgeliehen werden. Wenn sie dort länger tätig sein sollen, müssen sie fest in die Belegschaft übernommen werden. Ausnahmen von der Höchstüberlassungsdauer sind nur möglich, wenn die Tarifvertragsparteien dies ausdrücklich vereinbaren. Außerdem gilt künftig das Prinzip des „equal pay“: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer haben nach neun Monaten Arbeit in einem Betrieb Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft. Branchenspezifische Ausnahmen vom „equal pay“ sind möglich, allerdings müssen die Beschäftigten auch dann nach spätestens 15 Monaten den gleichen Lohn erhalten. Neu ist auch, dass Beschäftigte in der Leiharbeit nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Außerdem werden mit dem Gesetz die Informationsrechte von Betriebsräten gestärkt und der Missbrauch von Werkverträgen begrenzt. Die Länder werden das Gesetz voraussichtlich passieren lassen.

Flexiblere Übergänge  in den Ruhestand (TOP 2)

Viele Erwerbstätige wünschen sich einen selbstbestimmten und flexiblen Übergang in den Ruhestand. Mit dem Flexi-Rentengesetz, das am Freitag abschließend den Bundesrat passiert, wird diesem Wunsch nach mehr Flexibilität entsprochen. Bereits jetzt besteht die Möglichkeit, vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilzeitarbeit mit einer Teilrente zu kombinieren. Vom kommenden Jahr an werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten zur Teilrente noch einmal deutlich vereinfacht. Bis zu 6.300 Euro im Jahr können dann anrechnungsfrei hinzuverdient werden. Einkommen darüber hinaus wird künftig mit 40 Prozent auf die Teilrente angerechnet. Die bisher geltenden Stufen für den Hinzuverdienst entfallen. Versicherte erhalten außerdem die Möglichkeit, schon ab dem 50. Lebensjahr zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen, um drohende Rentenabschläge bei einem vorzeitigen Renteneintritt auszugleichen. Auch das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus wird jetzt attraktiver. Künftig ist es möglich, weiter in die Rentenkasse einzuzahlen und darüber den Rentenanspruch zu erhöhen. Gestärkt werden zudem die Gesundheitsvorsorge und die Rehabilitation, damit in Zukunft weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen verfrüht aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen. Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach den Vermittlungsausschuss nicht anrufen. Das Plenum wird aber über eine Ausschussempfehlung abstimmen, nach der Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlicher Arbeit nicht als Hinzuverdienst auf vorgezogene Alters- oder Erwerbsminderungsrenten angerechnet werden sollen.

Länderkammer berät Gesetzentwurf zur Finanzierung des Atomausstiegs (TOP 22)

Mehr als fünf Jahre nach dem beschlossenen Atomausstieg haben sich der Bund und die vier Stromkonzerne Vattenfall, E.ON, RWE und EnBW über die Finanzierung des Atomausstiegs geeinigt. Die Verantwortung für Durchführung und Finanzierung von Zwischen- und Endlagerung soll demnach an den Bund übergehen. Hierfür müssen die Stromkonzerne 17,34 Milliarden Euro in einen Fonds einzahlen. Zudem soll es einen optionalen Risikozuschlag von 6,12 Milliarden Euro geben, mit dem sich die Kraftwerksbetreiber von möglichen späteren Nachforderungen befreien können. Den Gesamtbetrag müssen sie bis 2022 in den Fonds einzahlen. Die Kosten und Verantwortung für Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke tragen die Unternehmen. In der ersten Beratung im Bundesratsplenum werden die Länder voraussichtlich darauf dringen, sicherzustellen, dass die finanzielle Verantwortung für die Übernahme der langfristigen Entsorgungskosten ausschließlich beim Bund liegt. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung der Länder an etwaigen Mehrkosten müsse dauerhaft ausgeschlossen werden. Mit Blick auf eine Übertragung der Zwischenlagerung durch den Bund auf einen Dritten wollen die Länder außerdem die Eigentumsübergänge und die atomrechtliche Verantwortung präzisieren lassen.

Erleichterungen für Kooperationen von Presseverlagen (TOP 21)

Presseverlage können künftig unter anderem im Vertrieb und im Anzeigen- und Werbegeschäft einfacher miteinander kooperieren. Um dem Rückgang des Anzeigeaufkommens und der Werbeerlöse im Printbereich entgegen zu wirken, werden mit der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Ausnahmen vom Kartellverbot geschaffen. Die Übernahme von Startups durch große Unternehmen für einen Kaufpreis von mehr als 400 Millionen Euro unterliegt dafür bald der Kontrolle der Kartellbehörden. Bislang richtet sich die Frage der Kontrolle nach den erzielten Umsätzen, berücksichtigt aber nicht, dass junge, innovative Unternehmen zwar oft ein hohes Marktpotential haben, aber nur geringe Umsätze generieren. Verbesserungen sind zudem bei Schadensersatzklagen von Verbraucherinnen und Verbrauchern geplant. Beispielsweise müssen Unternehmen künftig aktiv die Vermutung widerlegen, dass ein Kartell einen Schaden verursacht hat. Daneben sollen sich Unternehmen nicht mehr durch Umstrukturierungen einem verhängten Bußgeld entziehen können. Der Bundesrat berät die Gesetzesnovelle erstmals. In seiner Stellungnahme wird er sich unter anderem für eine Stärkung kollektiver Rechtsschutzinstrumente aussprechen; insbesondere Verbraucherschutzverbände sollten berechtigt werden, Musterfeststellungsklagen einzureichen. Zudem fordern die Länder, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen nicht nur vor überhöhten Preisen für Strom und Gas, sondern auch für Fernwärme durch eine verschärfte Missbrauchsaufsicht geschützt werden sollten.

Kosten für Arzneimittel stabil halten (TOP 17)

Im ersten Durchgang berät der Bundesrat am Freitag einen Gesetzentwurf, der auf eine sichere und bezahlbare Versorgung mit guten und innovativen Arzneimitteln abzielt. Gleichzeitig sollen die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung stabil bleiben. Um überhöhte Preise für neue Medikamente zu verhindern, wird eine Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro eingeführt. Ist dieser Umsatz erreicht, gilt der zwischen Herstellern und Krankenkassen ausgehandelte Erstattungsbetrag, auch wenn eine Zwölfmonatsfrist noch nicht abgelaufen ist. Bislang konnten die Hersteller neuer Medikamente im ersten Jahr die Preise in der Regel selbst bestimmen. Zudem soll das Preismoratorium für Medikamente bis 2022 verlängert werden. Die Preise sind bezüglich der Erstattung der Kassen auf dem Stand von 2009 eingefroren. Der Gesetzentwurf soll daneben unter anderem auch dazu beitragen, die Verwendung von Antibiotika zu verringern. Bei der Bewertung von Antibiotika, die Bestandteil der Preisbildung ist, soll berücksichtigt werden, ob und in welchem Umfang Resistenzen bestehen. Der Bundesrat wird zu dem Gesetzentwurf umfangreich Stellung nehmen und voraussichtlich kritisieren, dass die pharmazeutischen Unternehmen die Preise für neue Arzneimittel im ersten Jahr grundsätzlich nach wie vor frei gestalten können. Nach dem EuGH-Urteil zur Preisbindung verschreibungspflichtiger Arzneimittel stimmt das Bundesratsplenum über die Forderung ab, den Versandhandel mit diesen Medikamenten zu verbieten. Hamburg plädiert dafür, die mit dem Urteil verbundenen Fragen zunächst umfassend zu prüfen.

8,2 Milliarden Euro für den Regionalbahnverkehr (TOP 8)

Die Länderkammer wird am Freitag im zweiten Durchgang abschließend über das Gesetz zu den Regionalisierungsmitteln beraten. Das Geld erhalten die Länder aus dem Steueraufkommen des Bundes insbesondere zur Finanzierung des Regionalbahnverkehrs. Der Bund wird den Ländern in diesem Jahr dann 8,2 Milliarden Euro für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung stellen - 200 Millionen Euro mehr als zuletzt geplant. Von 2017 an soll dieser Betrag um jährlich 1,8 Prozent steigen. Die Neuregelung hat eine Laufzeit bis 2031. Der Bundesrat wird dem Gesetz aller Voraussicht nach zustimmen. Es tritt dann rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft.

Rückfragen der Medien

Hanna von Hahn
Vertretung beim Bund
Telefon: (030) 206 46-113
E-Mail: hanna.vonhahn@lv.hamburg.de

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